In Verhandlungsräumen stehen Kreuze, doch ob Vorsitzende ein Kopftuch oder eine Kippa tragen dürften, ist derzeit unklar
Katharina Mittelstaedt (Der Standard)
Wie viel religiöse Symbolik verträgt ein Gerichtssaal im 21. Jahrhundert? Und vor allem: In welchem Ausmaß darf ein Richter seine persönliche Weltanschauung zeigen?
Diese Fragen sind aktuell ungeklärt. Es gibt in Österreich keine Richterin, die ein Kopftuch trägt. „Wir haben aber immer wieder Bewerber mit Kippa oder Kopftuch und sind denen eine Antwort schuldig, ob sie diese Bedeckungen im Amt tragen dürften oder nicht“, sagt sagt Sabine Matejka, Vizepräsidentin der österreichischen Richtervereinigung.
Die Mehrheit der Richter vertrete die Meinung: Symbole, die Hinweise auf Weltanschauungen geben, seien der Neutralität, die der Beruf verlangt, abträglich. Doch wo setzt man die Grenzen? Wie geht man mit Richtern um, die einen Schmiss im Gesicht haben? Wäre ein Ehering schon Ausdruck eines Weltbildes?
„Wir stehen in dieser Diskussion am Anfang, aber es ist wichtig, dass sie nun frei von Ressentiments zu Ende geführt wird“, sagt Matejka. Im Justizministerium wurde nun eine Arbeitsgruppe zum Thema „Religiöse Symbole“ eingerichtet. Bis Herbst wollen die Experten zu einem Ergebnis kommen, wie man mit dem Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und dem Neutralitätsgebot des Staates künftig umgehen will.
Den ganzen Artikel im Standard lesen …