RZ Editorial 6/2016: Elektronischer Akt – Fluch oder Segen?

RZ LogoViel wird in den letzten Monaten und Jahren – meist unter dem Schlagwort: Justiz 3.0 – über die fortschreitende Digitalisierung unseres  Arbeitsumfeldes, die möglichen Chancen, Risiken, Gefahren und Einsparungspotentiale diskutiert.

von Christian Haider …

Ob ein elektronischer Akt in Zukunft mehr Fluch oder Segen sein wird, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere davon, ob ein System gefunden wird, das annähernd so intuitiv bedienbar ist wie ein modernes Smartphone.


Der Erfolg eines elektronischen Aktes hängt auch davon ab, wie gut es gelingt, die  Entscheidungsorgane für ihre zentralen Aufgaben – das Verhandeln und das Entscheiden von Rechtsstreitigkeiten – freizuspielen. Nicht zuletzt wird es ein Erfolgskriterium sein, ob die Arbeit mit einem elektronischen Akt zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führt oder nicht.

  • Die Arbeit mit einem elektronischen Akt darf keinen höheren Aufwand bedeuten als die herkömmliche Arbeitsweise im Papierakt.
  • Effizienz kann nicht heißen, dass am Sachaufwand gespart wird, und die Richterinnen und Richter zusätzliche Arbeit zu leisten haben, die nicht abgegolten wird.
  • Es darf zu keiner Verschiebung der Kanzleiarbeit hin zu den Entscheidungsorganen kommen, schon alleindeshalb, weil es höchst unwirtschaftlich ist, diese Tätigkeiten zu den teuersten Arbeitskäften zu verlagern.
  • Richterinnen und Richter müssen ihre zentralen Tätigkeiten, wie etwa das Führen von Verhandlungen oder das Diktieren von Entscheidungen, ungestört und konzentriert ausüben konnen.

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