Maiforum 2016 (5): Grundrechtsschutz durch Verwaltungsgerichte

Maiforum 2016 BannerDer Schutz von Grund- und Freiheitsrechten hat für die Verwaltungsgerichte eine besondere Bedeutung, war doch das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle verwaltungsbehördlicher Entscheidungen so etwas wie der Geburtshelfer sowohl für die Unabhängigen Verwaltungssenate im Hinblick auf Art 6 EMRK als auch für die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf Art 47 der EU-Grundrechtecharta.

Aber auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat der Grundrechtsschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen, was sich nicht nur an der Gründung der Fachgruppe „Grundrechte“ in der Richtervereinigung im Jahr 2005 zeigte, sondern auch daran, dass für die RichterInnenausbildung von der Justiz gemeinsam mit dem Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrecht ein eigenes Curriculum zum Grundrechtschutz entwickelt wurde.

In ihrem Vortrag hat  Katharina Häusler vom Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrecht diesen „Prüfungskatalog“ für den Grundrechtschutz ausführlich erläutert.

Hier eine Kurzfassung des Vortrags lesen…

Teilen mit: