Volksanwaltschaft kritisiert lange Staatsbürgerschaftsverfahren

presse-logoVerleihungswerber für die Staatsbürgerschaft haben einen grundsätzlichen Anspruch, dass über ihren Antrag nach sechs Monaten entschieden wird.

Die zuständige MA 35 missachte seit Jahren ihre Verpflichtung, Verfahren binnen angemessener Frist abzuschließen, so Volksanwalt Fichtenbauer. „Es gibt Fälle, in denen Beamte im Laufe eines halben Jahres nicht einmal den Akt aufgemacht haben“, kritisierte er. Schlüssige Erklärungen für die lange Verfahrensdauer gebe es vonseiten der MA 35 nicht.

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