EU vereinfacht grenzübergreifender Anerkennung öffentlicher Urkunden

picture_2_2Mit einer in der vergangenen Woche vom Europäischen Parlament angenommenen neuen Regelung werden die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Urkunden vereinfacht.

Die Verordnung, die im Jahr 2019 in Kraft tritt, bringt vorerst eine Zwischenstufe zur Einheitsurkunde. Es wird ein mehrsprachiges Standardformular geben, das der nationalen Urkunde beigelegt wird, dieses wird dann von allen nationalen Stellen EU-weit akzeptiert werden.

Auch das ist eine massive Erleichterung: Eigene beglaubigte Übersetzungen wird man sich damit in Zukunft ersparen.


Neben Geburtsurkunden wird es auch für Sterbe- und Heiratsurkunden, Leumundszeugnisse, Meldebestätigungen und Ehefähigkeitszeugnisse ein solches Standardformular in allen Amtssprachen geben. Dieses wird an die nationale Urkunde angeheftet. Die Kosten fürs Beantragen des mehrsprachigen Formulars dürfen nicht höher sein als dessen Druckkosten, um den Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen so niedrig wie möglich zu halten. Das Standardformular erleichtert beispielsweise Heiraten zwischen Bürgern unterschiedlicher EU-Staaten, aber auch das Heiraten im EU-Ausland. Knapp sieben Prozent aller in Österreich registrierten Hochzeiten werden im Ausland geschlossen.

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