Als ein mit Anlegerverfahren befasster Richter ging Harald Wagner, Obmann der Wiener Sektion der Richtervereinigung, in seinem Vortrag der Frage nach, ob bzw. wie im richterlichen Alltag der Spagat zwischen hohen Qualitätsanforderungen und hohem „Output“ gelingen kann.
Er griff dazu auf die Erfahrungen aus Massenverfahren, welche in den letzten Jahren beim Handelsgericht anhängig geworden waren, zurück. So zeigten die Erfahrungen am HG Wien, dass eine Bewältigung des Arbeitsanfalls ein hohes Maß an Spezialisierung der befassten Richterinnen und Richter notwendig macht.
Um einen laufenden Informationsaustausch unter den RichterInnen zu gewährleisten, wurden interne Datenbanken eingerichtet und zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wurde versucht, zusammengehörige Verfahren durch Verfahrensverbindung zu konzentrieren, wobei diese Maßnahme nicht immer den gewünschten Erfolg brachte.
Wagner schilderte sehr plastisch, welchen Einfluss auf die richterliche Tätigkeit der häufige Auslandsbezug von Verfahren und der damit verbundene Einsatz moderner Technologie haben können. So gehören in Rechtshilfeverfahren Videokonferenzen am Handelsgericht Wien bereits zum richterlichen Alltag.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Arbeitsbedingungen allerdings so geändert werden , dass RichterInnen von rein administrativen Tätigkeiten entlastet und durch spezialisiertes Personal, wie etwa wissenschaftliche MitarbeiterInnen, unterstützt werden. Die neuen Anforderungen an die Verfahrensführung müssen laut Wagner ihren Niederschlag auch im rechtlichen Rahmen der Verfahrensgesetze finden.