
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19. Mai 2016 die Beschwerde in der Sache Barik Edidi ./. Spanien (Nr. 21780/13, nur in französischer Sprache verfügbar) abgewiesen.
Beschwerdeführerin in diesem Verfahren war die spanische Anwältin Zoubida Barik Edidi, die während einer Gerichtsverhandlung im Oktober 2009 von einem Richter aufgefordert wurde, den für die Parteien vorgesehenen Bereich zu verlassen und sich stattdessen in den Publikumsraum zu setzen.
Grund dafür war, dass die Anwältin neben der vorgeschriebenen Anwaltsrobe ein Kopftuch trug und eine Kopfbedeckung nach Auffassung des Richters nicht als Anwaltskleidung zulässig war.