Türkische Justiz: Europäische Richtervereinigungen fordern Untersuchung von Inhaftierungen und Foltervorwürfen

In einer gemeinsamen Pressekonferenz hat letzte Woche in Brüssel  die neu gegründete Plattform der Europäischen Richter ein Forderungsprogramm an die Türkei vorgestellt.

Davor wurden bei einem gemeinsamen Treffen die  Abgeordneten der parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Situation der Richter und Staatsanwälte in der Türkei informiert.

In der Pressekonferenz – wie auch beim Treffen mit den Abgeordneten –  wurde der Türkei zwar zugestanden, dass sich das Land nach dem gescheiterten Putsch in einer sehr schwierigen Lage befindet. Gleichzeitig wurde aber betont, dass der Druck auf die türkische Justiz nicht erst nach dem 15.07.2016 begonnen hat, sondern sich beginnend mit 2010 immer mehr aufgebaut hatte. Im Forderungsprogramm wurde die Türkei von den Richtervereinigungen aufgefordert, die Terrorgesetzgebung den europäischen Standards anzupassen. Die Anschuldigung, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, könne viel zu leichtfertig erhoben werden, auch sei das Gesetz in diesem Punkt viel zu weitreichend.

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Justizpraktika für geflüchtete Juristen

Unter den vielen Flüchtlingen gibt es auch Juristen. Um zu verhindern, dass sie hier Hilfsarbeiten verrichten, bietet die Justiz Praktika an. Derzeit sind rund 20 Juristen, die hier Asyl bekommen haben oder noch im Asylverfahren stehen, als sogenannte Rechtshörer an Wiener Gerichten tätig. Der Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts Meidling, Oliver Scheiber, hat das Projekt für die …

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StVO-Novelle: Strafen künftig auch ohne Anhaltung

Bild: (c) APA/HANS KLAUS TECHT

Ganz im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung steht die 28. Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet.

So sollen künftig Radarbilder als Beweismittel in Verfahren wie dem Telefonieren am Steuer, der Verletzung der Gurtenpflicht und anderer im Gesetz genannten Übertretungen verwendet werden dürfen. In diesen Fällen ist keine Anhaltung des Lenkers mehr erforderlich.

Wegfallen soll auch das Erfordernis, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Vornahme von  Alkomatuntersuchungen  speziell zu ermächtigen sind. Dieses Erfordernis  soll durch  eine  generelle  gesetzliche Ermächtigung  ersetzt wird.

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Das Publikum als Richter – eine neue Form der „Laiengerichtsbarkeit“?

Bild: (c) ORF (Julia Terjung)
Bild: (c) ORF (Julia Terjung)

Gerichtsformat, die Zuseher aktiv einbeziehen, erfreuen sich steigernder Beliebtheit, sei es im Theater oder im Fernsehen. Als erster Fernsehsender brachte „Arte“ im Jahr 2014 den Spielfilm „ Mit innerer Überzeugung“,bei dem die Zuschauer vor der Urteilsverkündung selbst über Schuld oder Unschuld befinden sollten.

In der Wiener Festwochenproduktion „Please, Continue (Hamlet)“ hinterfragten die  Performancekünstler Yan Duyvendak und Roger Bernat die Mechanismen der Laiengerichtsbarkeit im Rahmen eines Strafprozesses.

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Wiener Richter fordern Neuorganisation statt Sparkurs

presse-logoDass das Verwaltungsgericht Wien weitere fünf Prozent an Budget einsparen soll, sorgt für Unmut.

(Die Presse)

Denn schon als der Unabhängige Verwaltungssenat 2014 in das Verwaltungsgericht Wien umgewandelt wurde, sei das Verwaltungspersonal halbiert worden, betont Sigrid Lammer von der Verwaltungsrichter-Vereinigung gegenüber der „Presse“.

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VwGH Judikatur: Einstellung gem. § 45 Abs. 1 Z 2 VStG mit Erkenntnis

fachgruppe verfahrensrechtDas Verwaltungsgericht hat das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Mitbeteiligten gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt und damit in der Sache über die dem Mitbeteiligten vorgeworfene Verwaltungsübertretung entschieden.

Der Verwaltungsgerichtshof hält nicht an der – im vereinzelt gebliebenen hg. Erkenntnis vom 30. September 2014, Zl. Ra 2014/02/0045, zum Ausdruck gebrachten – Rechtsansicht fest, dass eine derartige Einstellung in Beschlussform zu ergehen hätte, zumal mit der Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 50 VwGVG über die Beschwerde „in der Sache selbst“ entschieden wird.

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Dürfen Gerichte nur durch ihre Urteile sprechen?

VfGH Präsident Holzinger
VfGH Präsident Holzinger

In der Diskussion rund um die öffentliche Stellungnahme eines Richters des Verfassungsgerichtshofs zum Urteil über die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl zeichnen sich zwei Grundsatzpositionen ab:

Einmal der Verfassungsgerichtshof als verschlossene Auster: „..da wird nichts gerechtfertigt, da wird nichts diskutiert. Ist ja schließlich keine parlamentarische Quasselbude…“ Und: „Der Gerichtshof spricht nur mit einer Stimme, und die ist so staubtrocken, wie es die Dignitas des Tribunals verlangt. Lediglich der Präsident des Hohen Senates erklärt sich von Zeit zu Zeit und bedenkt die Öffentlichkeit mit weisem Ratspruch (Joachim Riedl in „Zeitonlinie“).

Die andere Position: „Es ist dem Ansehen des Gerichts nicht abträglich, wenn Mitglieder die Entscheidung des Gerichts verteidigen. Es ist erfreulich, wenn ein Mensch öffentlich zu seiner Verantwortung steht und sich nicht hinter der Wand der vorgeblich „neutralen Gewalt“ versteckt (Alexander Somek in der „Presse“).

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VfGH Judikatur: Verfassungswidrigkeit der Zusammensetzung des Personal- und Disziplinarausschusses des LVwG Salzburg

vfghlogoMit Erkenntnis vom 29.9.2016, G 14072016 u.a. hat der Verfassungsgerichtshof  in § 22 Abs 4 letzter Satz des Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetzes die Wortfolge „Beschwerden gegen die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Bescheide der Präsidentin oder des Präsidenten sowie über“ als verfassungswidrig aufgehoben.

Zur Begründung führt der VfGH aus,  Verwaltungsgerichte werden als Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen eines monokratischen Organs in Angelegenheiten der Justizverwaltung in der Rechtsprechung tätig, die Zusammensetzung der entscheidenden Senate ist verfassungsrechtlich vorgegeben.

 

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Crash-Videos: Was verboten und was erlaubt ist

Bild: (c) REUTERS (Rick Wilking)
Bild: (c) REUTERS (Rick Wilking)

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Verwendung von sogenannten „Dashcams“ im Straßenverkehr bestätigt (Ro 2015/04/0011, vom 12. September 2016).

Der Gerichtshof folgte damit der Rechtauffassung der österreichischen Datenschutzkommission und des Bundesverwaltungsgerichtes. Eine ähnliche Entscheidung hatte bereits ein deutsches Verwaltungsgericht getroffen.

Im Anlassfall sollte „zur Beweissicherung bei Unfällen“ ein System eingesetzt werden, das – anders als gängige Dashcams (vom englischen Wort Dashboard für Armaturenbrett) – nicht tagelange Aufzeichnungen speicherte. Vielmehr gab es nur im Notfall – also bei einem Zusammenprall oder bei Betätigung eines SOS-Knopfes – verwertbare Aufnahmen von maximal 90 Sekunden frei. Laut VwGH widersprechen aber Dashcams mit Speichermöglichkeit dem Datenschutzgesetz.

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Veranstaltungshinweise

 1. HUMAN RIGHTS TALK: Human rights under pressure – Exceptional circumstances as the new normal in Europe?

Tuesday, 18 October 2016 at 19:00

Dachgeschoss Juridicum (Schottenbastei 10-16, 1010 Vienna).

2. GRUNDRECHTETAG der Österreichischen Rechtsanwälte
Terrorismusbekämpfung, Verfassungsschutz und Grundrechte

Dienstag, 22. November 2016, Einlass 10.45 Uhr

Wirtschaftsuniversität Wien, LC, Festsaal 1, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien

 

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