Gerichtsformat, die Zuseher aktiv einbeziehen, erfreuen sich steigernder Beliebtheit, sei es im Theater oder im Fernsehen. Als erster Fernsehsender brachte „Arte“ im Jahr 2014 den Spielfilm „ Mit innerer Überzeugung“,bei dem die Zuschauer vor der Urteilsverkündung selbst über Schuld oder Unschuld befinden sollten.
In der Wiener Festwochenproduktion „Please, Continue (Hamlet)“ hinterfragten die Performancekünstler Yan Duyvendak und Roger Bernat die Mechanismen der Laiengerichtsbarkeit im Rahmen eines Strafprozesses.
Die Geschworenen, die das Urteil fällen, werden dabei aus dem Theaterpublikum ausgewählt. Diese Produktion fand seit dem Jahr 2011 bereits in 15 Ländern statt, jeweils mit Beteiligung von professionellen Anwälten, Gutachtern, Berufsrichtern- und Anklägern. Nur der Angeklagte und die Zeugen sind Schauspieler. Die Urteile der „Geschworenen“ sind höchst unterschiedlich ausgefallen, je nach „Performance“ der Beteiligten.
Jetzt kommt Ferdinand von Schirachs Stück „Terror“ ins Fernsehen. Ein juristisches Kammerspiel, bei dem das Publikum über Schuld oder Unschuld entscheidet. Die Zuschauer von ORF, ARD und SRF entscheiden kommenden Montag im Rahmen eines Themenabends (20.15 Uhr, ORF2) per Telefon- oder Onlinevoting. Es gibt zwei Szenarien für den Schluss – je nach Publikumsentscheidung.
Darüber ist in Deutschland jetzt eine Debatte entbrannt: Kann und soll das Volk in einer so heiklen Causa selbst entscheiden, was richtig ist und was nicht – auch wider die Rechtslage. Und: Darf ein solches Votum, wenn es für den Angeklagten ausgeht, das wichtigste Grundprinzip des Zusammenlebens – „Die Menschenwürde ist unantastbar“ – einfach hinwegfegen?
Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen…
Siehe dazu auch die aktuelle Diskussion zur Laiengerichtsbarkeit im „Standard“:
Geschworenenjurys: Fehlbar, aber nicht ersetzbar
Geschworenenprozesse: Innere Überzeugung, Ignoranz und Bauchgefühl