Tests mit selbstfahrenden Autos in Österreich ab Dezember

schwerpunkt-digitalisierung-logoEine Verordnung zum Kraftfahrgesetz ist letzte Woche in Begutachtung gegangen: Mit wird auch in Österreich automatisiertes Fahren künftig ermöglicht werden. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.

Grundlage für die selbstfahrenden Autos war eine Novelle zum Kraftfahrgesetz.

Der Verordnung liegen drei Anträge zugrunde: Vom Bundesheer, das selbstfahrende Heeresfahrzeuge testen will, von AVL für einen Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel sowie von Salzburg Research für einen selbstfahrenden Kleinbus im urbanen Bereich.

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Dienstrecht (4): „Vorrückungsstichtag“ wird aus dem Rechtsbestand der 2. Republik entfernt

Fachgruppe DienstrechtNachdem die Bemühungen der Bundesregierung, die Folgen der Alterdiskriminierung kostengünstig zu beseitigen, zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert sind, hat der Nationalrat zur „Umgehung“ der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes am 10. November 2016 ein neues Besoldungsrechtsanpassungsgesetz beschlossen. 

Durch dieses Gesetz wird rückwirkend mit 1. Februar 1956 (Gehaltsgesetzes 1956) bzw. mit 1. Juli 1948 (Vertragsbedienstetengesetzes 1948) der „Vorrückungsstichtag“ aus dem historischen Rechtsbestand   der zweiten Republik vollständig entfernt.

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Dienstrecht (3): Auch das Land Wien muss Vorrückungsstichtage neu berechnen

Fachgruppe DienstrechtNach dem Vorbild des Bundes hatte das Land Wien mit der Dienstrechtsnovelle 2015, LGBl. für Wien Nr. 28/2015, den Versuch unternommen, eine Neuberechnung des Vorrückungsstichtages zur Beseitigung der Altersdiskriminierung zu unterbinden.

Dazu wurden die Bestimmungen über die bisherige Vordienstzeitenanrechnung und den Vorrückungsstichtag außer Kraft gesetzt. Demgemäß wurden vom Magistrat der Stadt Wien Anträge auf Neufestsetzung des historischen Vorrückungsstichtages als unzulässig zurückgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Wien hat diese Entscheidungen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den bundesgesetzlichen Regelungen gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG aufgehoben, es wurde aber die Revision zugelassen (VGW-171/053/14221/2015).

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Mindestsicherung: Niederösterreich beschließt Deckelung der Ansprüche

StandardNach dem Land Oberösterreich hat jetzt auch das Land Niederösterreich eine Kürzung der Mindestsicherung beschlossen.

Und so wie im Fall der oberösterreichischen Lösung  gibt auch gegen die niederösterreichische Regelung verfassungsrechtliche Bedenken: Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, meinten etwa der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.

Öhlinger in der „Presse“:  „Eine starre Grenze verstößt gegen den Gleichheitssatz“. Auch die geplante Bestimmung, wonach die Höhe der Mindestsicherung bei Aufenthaltsdauern in Österreich unter fünf Jahren (innerhalb der letzten sechs Jahre) reduziert ausgezahlt werden soll, hält er für bedenklich.

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Europaweite Online-Umfrage über die Rahmenbedingungen richterlicher Arbeit

encjDas  “European Networks of the Councils for the Judiciary- ENCJ“, an der Österreich mangels eines „Rats der Gerichtbarkeit“ nur als Beobachter teilnimmt, hat eine europaweite Online-Umfrage zu den Rahmenbedingungen der richterlichen Arbeit (versuchte Einflussnahmen, Arbeitsbelastung, Ressourcen etc.) gestartet.

Eine erste, in kleinerem Rahmen durchgeführte Befragung erbrachte dazu sehr erstaunliche Ergebnisse. In der nunmehr zweiten Runde sollen mehr Länder einbezogen und in den einzelnen Ländern zur Sicherung der Repräsentativität eine möglichst große Zahl von Richterinnen und Richtern um ihre Mitwirkung gebeten werden.

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Richter im Visier von staatsfeindlichen Personen

Reichsbürger, Freemen und andere selbsternannte souveräne Bürger haben bereits mehr als ein Dutzend Richter mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe überzogen. Jetzt wird befürchtet, dass sie bald versuchen, diese Forderungen mittels Exekutionstitel einzutreiben. Hier den Beitrag in orf.at lesen… Siehe auch: Ein Wiesbadener Richter soll fürs Recht büßen

Stellungnahme zu Berichten über „politnahe Bestellungen“ von Richterinnen und Richtern am Bundesverwaltungsgericht

  Der in den Printausgaben der Tageszeitung „Kurier“ in Beiträgen vom 18. und 19. Oktober 2016 kolportierte Vorwurf, die Auswahl der neuen RichterInnen am Bundesverwaltungsgericht sei eine „politnahe Bestellung“  gewesen, ist schwerwiegend. Er ist geeignet, die Wahrnehmung dieses Gerichtes als unabhängige Rechtsschutzinstanz sowie die Akzeptanz der Entscheidungen dieses Gerichtes in der Öffentlichkeit entscheidend zu beeinträchtigen. …

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Wird die Täuschung von Behörden wieder ein Fall für den Strafrichter?

StandardBis Ende der 1980er Jahre war die Täuschung von Behörden strafrechtlich geahndet worden.

Dazu zählten etwa falsche Angaben über anspruchsrelevante Umstände für die Gewährung der Sozialhilfe oder falsche Angaben in Verfahren für die Genehmigung einer Betriebsanlage. Seit 1988 werden Täuschungen, um hoheitliche – also von Behörden verliehene – Rechte zu erlangen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Das soll sich jetzt ändern:  Die „absichtliche Täuschung von Behörden“ solle zukünftig strafrechtlich verfolgt werden, „wenn diese auf Erschleichen einer Rechtsposition ausgerichtet ist“, sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im BM für Justiz. Denn, so Pilnacek, „das Papierln von Behörden darf nicht folgenlos bleiben“.

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Vom Fehlstart zum „Fehlstaat“

Wiener zeitung LogoGehaltssystem der öffentlich Bediensteten: Die Bundesregierung versucht in einer legistisch äußerst fragwürdigen Vorgangsweise bereits höchstgerichtlich zuerkannte Rechtsansprüche zu ignorieren.

Von Werner Zinkl in der „Wiener Zeitung“

Beinahe täglich berichten die Medien über Angriffe auf die Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, Polen und der Türkei. Wir kritisieren diese Entwicklungen auf das Heftigste, übersehen dabei aber, dass auch in Österreich höchstgerichtliche Entscheidungen – nicht nur in der Vergangenheit – missachtet werden. Auch das muss bereits als Angriff auf den Rechtsstaat gesehen werden!

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Glückspielgesetz: Weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof  hat mit Urteil vom  15. Oktober, E 945/2016 ua. mehrere Beschwerden abgewiesen, die gegen die gesetzliche Beschränkung des Glücksspiels gerichtet waren. Den Beschwerden lagen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zugrunde, in denen die Beschlagnahme und Einziehung von Spielautomaten verfügt und bzw. Verwaltungsstrafen wegen unerlaubten Glücksspiels mit solchen Automaten verhängt worden waren.

Die Beschwerdeführer sahen in der gesetzlichen Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Glücksspielautomaten einen Verstoß gegen Unionsrecht, der wiederum zu einer gleichheits- und damit verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung führe. Dem widerspricht der VfGH: Das österreichische System der Glücksspielkonzessionen verstößt nicht gegen Unionsrecht, daher gibt es auch keine verfassungswidrige Inländerdiskriminierung.

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