VwGH Judikatur Verfahrensrecht: Beschwerdelegitimation der übergangenen Partei

Der VwGH setzte sich im Erkenntnis Ro 2015/03/0036 vom 30. März 2017 mit der Frage auseinander, inwieweit einer – dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogenen – „übergangenen Partei“ Beschwerdelegitimation zukommt.

Dazu führte er aus, dass zufolge § 7 Abs. 3 VwGVG eine übergangene Partei beschwerdelegitimiert ist, sobald der Bescheid einer anderen Partei  zugestellt oder verkündet wurde und sie davon Kenntnis erlangt; dies gilt selbst dann, wenn die Parteistellung der übergangenen Partei strittig war.

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Richterinnen des Verwaltungsgerichts Wien zu Hofrätinnen des VwGH ernannt

Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2017 wurden MMag. Annemarie Ginthör und Dr. Bettina Koprivnikar zu Hofrätinnen des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. MMag. Annemarie Ginthör war am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof tätig und wurde im Juni 2012 zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Seit 1. Jänner 2014 war sie Richterin des Verwaltungsgerichts …

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ÖsterreicherInnen bekommen „Elektronische Identität“

In Umsetzung  der sogenannten  eIDAS-Verordnung  der Europäischen Union wird die Bürgerkarte zum „Elektronischen Identitätsnachweis“ (E-ID) ausgebaut.

Dadurch können  einerseits Behörden persönliche Daten digital erfassen und mit Dokumenten verknüpfen, anderseits werden damit auch die technische Möglichkeiten geschaffen, um  die diversen elektronischen Ausweise der einzelnen Mitgliedsländer auch in allen anderen EU-Staaten lesbar zu machen. Eine entsprechende Novelle zum  E-Governmentgesetz befindet sich in Begutachtung, die Beschlussfassung ist noch vor Sommer vorgesehen.

Registrierung erfolgt von Amtswegen

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Geldwäsche: Kritik an Ausnahmen für Länder

Mit dem Transparenzregister, das im kommenden Jahr in Betrieb gehen wird, soll Klarheit geschaffen werden, welche natürliche Personen hinter Unternehmen, Stiftungen, Trusts und Vereinen in Österreich steht.

Laut Finanzministerium sollen im Register 350.000 Rechtsträger erfasst sein. Das entsprechende „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“ ist in parlamentarischer Begutachtung.

Rechtmäßigkeit der Ausnahmen fraglich

Eine Ausnahme für Landesstiftungen sorgt aber für Unmut. So besteht im Falle von landesgesetzlich eingerichteten Stiftungen und Fonds nach dem Gesetzesentwurf keine Pflicht, die wahren wirtschaftlichen Eigentümer hinter den Körperschaften im Register transparent zu machen.

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Vermeidung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann teuer werden

(c) imago/blickwinkel (imago stock&people)

Die dritte Flughafen-Piste war spektakulärer, juristisch mehr Facetten hatte aber ein anderer umweltrechtlicher Streitfall: Jener um die Umfahrung Schützen im Burgenland.

Skurriler Höhepunkt: Die längst eröffnete Straße führte plötzlich über Privatgrund. Der Verwaltungsgerichtshof hatte nicht umhin gekonnt, die Enteignungsbescheide zu kippen.

Unionsrechtswidriges Bewilligungsverfahren

Begonnen hatte es vor Jahren damit, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) partout vermieden werden sollte. Aus der zunächst geplanten Schnellstraßen-Verlängerung – die jedenfalls UVP-pflichtig gewesen wäre – wurde eine Landesstraße. Dann bescheinigte sich das Land selbst, dass keine UVP nötig sei. Per Feststellungsbescheid. Ohne Mitsprache der Anrainer, die man dann aber auf Basis eben dieses Bescheides enteignete.

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Österreich bekommt ein Transparenzregister

Erstmals sollen in Österreich die wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und Trusts in einem einheitlichen Register erfasst werden.

Damit werden Vorgaben der Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2015/849)   umgesetzt. Das Finanzministerium hat dazu den Entwurf für ein Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG zur Begutachtung ausgesendet.

Das Register wird durch die beim Bundesminister für Finanzen eingerichtete Registerbehörde geführt. Als gesetzliche Dienstleisterin bedient sich die Registerbehörde der Bundesanstalt Statistik Austria, die das Register auf Basis des Unternehmensregisters betreibt.

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Verfassungsgerichtshof: Vier von zehn Anträgen sind Asyl-Beschwerden

APA/HERBERT NEUBAUER

Der Verfassungsgerichtshof konnte die Zahl seiner Erledigungen 2016 um zehn Prozent auf knapp 3900 steigern. Fünf Prozent der Anträge waren erfolgreich.

Voriges Jahr sind 44 Prozent der neu an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) herangetragenen Fälle auf das Asylrecht entfallen, das waren 1726 von 3920 Verfahren. Das geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht des VfGH hervor. Der gesamte Aktenanfall ist gegenüber dem Jahr 2015 (3551 Anträge) um 10,4 Prozent gestiegen (plus 369 Fälle); allein auf die Asylfälle bezogen war der Anstieg mit 10,6 Prozent (plus 166 Fälle) noch etwas stärker.

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Asylverfahren in der EU im Jahr 2016

Schwerpunkt Migration

Die Staaten der EU haben im Vorjahr 710.400 Asylwerber aufgenommen, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2015, berichtete die Statistikbehörde der EU (Eurostat).

Mit 31.750 aufgenommenen Asylwerbern verzeichnete Österreich eine Zunahme von 79 Prozent, wobei die Anerkennungsquote mit 72 Prozent in der ersten Instanz über dem EU-Schnitt lag.

Asylanerkennungsrate über EU-Schnitt

Mit den Aufnahmezahlen lag Österreich hinter Deutschland (445.210), Schweden (69.350), Italien (35.450) und Frankreich (35.170). Pro Einwohner gerechnet lag Österreich 2016 an dritter Stelle: Auf eine Million Einwohner kamen 3.655 positive Asylentscheidungen, EU-weit waren es nur 1.390. Mehr Asylwerber haben im Verhältnis zur Bevölkerung nur Schweden (7.040 pro Million Einwohner) und Deutschland (5.420) aufgenommen.

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Europas Verwaltungen und Microsoft: Gefährliche Abhängigkeit

Österreich und andere EU-Staaten nutzen Software von Microsoft in ihrer Verwaltung. Sie machen sich immer mehr vom US-Konzern abhängig – und bezahlen dafür Milliarden. Michael Waidner, Direktor des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnik und einer der führenden europäischen Experten für Cyber-Sicherheit, befürchtet den Verlust der „digitalen Souveränität“ Europas. 

Staaten und die Europäische Union müssten „in der Lage sein, zu testen ob Hardware und Software ihrer Informationstechnik nur das tun, was sie sollen und nichts sonst“. Darum sollten alle Staaten darauf bestehen, dass „ihre Experten alle nötigen Informationen haben, um die Software in sicherheitsempfindlichen Sektoren zu testen.“ Das sei aber mit den Produkten von Microsoft bisher nicht möglich, heißt es weiter. Das US-Unternehmen hält grundsätzlich den sogenannten Quellcode für seine Programme geheim. Doch ohne ihn gebe es „keine digitale Souveränität“.

Kommission und Regierungen gegen EU-Parlament

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Nationalrat beschließt verschärftes Versammlungsrecht

Mit der Novelle zum Versammlungsgesetz wird es in Zukunft rund um Demonstrationen eine Schutzzone von bis zu 150 Meter geben. Zudem erhält die Regierung die Möglichkeit, Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.

Die Neuerungen bleiben aber umstritten. Der Innenausschuss hat den diesbezüglichen Antrag der Koalition einer zweiwöchigen Begutachtung unterzogen, dabei wurden rund 40 Stellungnahmen abgegeben. Die Debatte im Ausschuss brachte keinerlei Annäherungen der Positionen, dem Plenum werden auch keine substantiellen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag vorgelegt.

Die Opposition lehnt den Entwurf einhellig ab, man befürchtet, das Demonstrationsrecht von AusländerInnen werde übermäßig eingeschränkt. SPÖ und ÖVP wiederum versichern, die Versammlungsfreiheit werde nicht angetastet, und betonen, das Versammlungsrecht werde praktikabler; es gehe um Rechtssicherheit und darum, die Arbeit der Polizei zu erleichtern. Innenminister Wolfgang Sobotka hielt dazu im Ausschuss fest, die Änderungen zielten darauf ab, die bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Er kündigte auch eine Enquete zum Versammlungsrecht an, da man sich überlegen müsse, wie man unbeteiligt Dritte besser schützen und die Verantwortlichkeit des Versammlungsleiters präzisieren könne.

Hier die Presseaussendung des Parlaments lesen …

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