„Big Data“ birgt Gefahren für rechtsstaatliche Prinzipien
Es zeigt sich, dass die Gefahr besteht, dass durch den Einsatz von „Big Data“ in der „digitalen“ Justiz rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, der Grundsatz der Waffengleichheit und des fairen Verfahrens verletzt werden könnten, auch die Verständlichkeit und Lesbarkeit richterlicher Entscheidungen könnte durch „automatisierte“ Entscheidungsfindung leiden.
Algorithmen sind nicht neutral
Der Einsatz von „Big Data” birgt auch die Gefahr, dass bereits bestehende Vorurteile und Stereotypen weiter verfestigt werden. Auch sind Algorithmen nicht neutral, sondern sie spiegeln die jeweils bestehende Rechtslage wider. Die Geschäftsmodelle der „Internet-Big-Five“ basieren auf der amerikanischen Verfassungsrechtslage, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem die US-Internetkonzerne in Europa genauso agieren wie in den USA, nehmen sie die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf.

Erstgereihte Bewerberin kommt beim Bundesfinanzgericht wegen Unvereinbarkeit nicht zum Zug
Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.
Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.
Im Jahr 2017 haben insgesamt 700.000 Menschen in den EU-Staaten, in Norwegen und der Schweiz Asyl beantragt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das beinahe eine Halbierung.