Richterernennung (1): Nationalrats-Abgeordnete kann keine Richterin werden

Erstgereihte Bewerberin kommt beim Bundesfinanzgericht wegen Unvereinbarkeit nicht zum Zug

Bereits im Dezember 2016 waren beim Bundesfinanzgericht die offenen Stellen für 14 Richterinnen und Richter ausgeschrieben worden. Die Auswahlverfahren wurden schon im Frühjahr 2017 beendet (siehe dazu den Bericht der Tiroler Tageszeitung).

Das Finanzministerium hat die Reihungsvorschläge des Personalsenates allerdings erst jetzt dem Ministerrat vorgelegt. Letzte Woche hat die Regierung dem Bundespräsidenten 14 Kandidaten (acht Frauen und sechs Männer) für die offenen Richterposten zur Ernennung vorgeschlagen. Zum Zug kamen durchwegs die erstgereihten Bewerberinnen und Bewerber – mit Ausnahme der Außenstelle Innsbruck.

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Österreich: 75 Prozent der Asyl-Verfahren gehen zum Bundesverwaltungsgericht

Schwerpunkt Migration

Auf den ersten Blick sehen die Zahlen gut aus: 60.048 Asylentscheidungen hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Jahr 2017 getroffen.

Der Berg, der sich während der Flüchtlingswelle 2015/’16 angehäuft hat, ist so gut wie abgebaut. 23.628 Fälle liegen derzeit beim BFA. Das ergibt sich aus der Jahresbilanz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

Auf den zweiten Blick relativiert sich die Erfolgsbilanz: Drei Viertel der abgewiesenen Asylwerber haben laut Innenministerium im Vorjahr Beschwerde eingelegt, aktuell werden 16.443 Personen in der Grundversorgung finanziert, die gerade auf eine Entscheidung der zweiten Instanz warten.

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BRD: Bewältigung der Asylklagen wird noch Jahre dauern

Schwerpunkt Migration

Flüchtlinge klagen gegen Asylbescheide, das Amt geht in Berufung: Diese Fälle werden die Justiz noch lange beschäftigen, sagt der Bund Deutscher Verwaltungsrichter – und viel Personal binden.

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) rechnet mit anhaltenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Asylklagen. Die Bewältigung der in den vergangenen Jahren bei den Verwaltungsgerichten eingegangenen Verfahren werde noch einige Jahre in Anspruch nehmen, sagte der Vorsitzende Robert Seegmüller der „Heilbronner Stimme“. Die Einschätzung, das zusätzlich zur Verfügung gestellte Personal könne in ein bis zwei Jahren wieder abgezogen werden, sei schlicht falsch.

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Vergaberecht: Firmen zittern um Schlichtungsstelle

Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.

Erst kürzlich wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt – und jetzt hat die Republik ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Diesmal geht es um ein niederösterreichisches Spezifikum: Dort können Unternehmen, die mit Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht einverstanden sind, nicht gleich vors Landesverwaltungsgericht ziehen. Sie müssen sich zuerst an eine Schlichtungsstelle wenden.

Die Wirtschaftskammer lobt das als Erfolgsmodell: 48 Schlichtungsanträge habe es im Jahr 2016 gegeben, in 94 Prozent der Fälle sei die Schlichtung gelungen. Die Unternehmen hätten sich dadurch ein kostspieliges Gerichtsverfahren erspart – die Schlichtung ist für sie gratis. Der EU-Kommission ortet jedoch einen Verstoß gegen Unionsrecht und hat Österreich zur Stellungnahme aufgefordert.

Verpflichtend oder fakultativ?

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EuGH sagt Scheinunternehmen den Kampf an

Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag in einer Entscheidung klargestellt, dass nationale Gerichte künftig Sozialversicherungsbescheinigungen, die in einem anderen EU-Staat ausgestellt worden sind, nicht beachten müssen, wenn sie die Vermutung haben, dass diese illegal erlangt wurden.

Anlassfall war folgender: Ein belgisches Bauunternehmen ließ alle Arbeiten auf ihren Baustellen in Belgien von bulgarischen Subunternehmen durchführen, die ausschließlich bulgarische Arbeiter beschäftigten. Diese wurden nicht in Belgien, sondern günstiger in Bulgarien sozialversichert.

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Ehe für alle

Podiumsdiskussion zum Thema „Ehe für alle – Rechtspolitische Konsequenzen aus dem Erkenntnis des VfGH“ am 8. März 2018 um 17:30 Uhr an der Universität Wien.  Zur Einladung… Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung bis zum 1. März 2018 an sophia.ines.ossberger@univie.ac.at.

Asylanträge in der EU deutlich gesunken

Im Jahr 2017 haben insgesamt 700.000 Menschen in den EU-Staaten, in Norwegen und der Schweiz Asyl beantragt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das beinahe eine Halbierung.

In der EU sind im vergangenen Jahr 43 Prozent weniger Asylanträge gestellt worden als 2016. Das teilte das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit. Insgesamt stellten 2017 laut EASO 700.000 Menschen in den 28 EU-Ländern sowie in Norwegen und der Schweiz einen Asylantrag. Das waren 43 Prozent weniger als noch 2016. Rund 40 Prozent der Anträge seien bewilligt worden.

Damit ist 2017 das zweite Jahr mit rückläufigen Anträgen, nachdem 2015 mehr als eine Million Menschen nach Europa gekommen waren – darunter vor allem syrische Flüchtlinge. Syrer waren auch im vergangenen Jahr die größte Gruppe der Antragsteller: 2017 beantragten mehr als 98.000 von ihnen Schutz in Europa. Zudem beantragten jeweils 40.000 Iraker, Afghanen und Nigerianer Asyl.

Deutschland hat die meisten Erstanträge

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Selbstfahrende Fahrzeuge im Anrollen

Seit mehr als einem Jahr ist in Österreich die Automatisiertes-Fahren-Verordnung (AutomatFahrV) in Kraft. Langfristiges Ziel für dieser Verordnung ist es, dass Lenker bestimmte Fahraufgaben, wie beispielsweise das Abstandhalten, Beschleunigen, Bremsen, Spurwechseln und Lenken auf Assistenzsysteme übertragen können und bei Problemen rechtlich gut abgesichert sind.

Derzeit werden in der Verordnung konkrete Voraussetzungen genannt, unter denen Testfahrten mit (teilweise) selbstfahrenden Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden dürfen. Aktuell sind von der Verordnung lediglich autonome Kleinbusse, Fahrzeuge mit Autobahnpiloten für automatisches Spurenwechseln und selbstfahrende Heeresfahrzeuge erfasst.

Deutschland: Erstes Serienfahrzeug am Markt

Laut einem Bericht in der „Zeit“ ist ein Audi A8 das erste Serienfahrzeug der Welt, welches mit autonomen Systemen nach dem sogenannten „Level 3“ ausgestattet – und damit für das „hochautomatisierte Fahren“ geeignet ist.  Immer wenn der Verkehr dichter wird und das Tempo unter 60 km/h sinkt, weist das digitale Instrumentendisplay den Fahrer darauf hin: „Staupilot verfügbar“.

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„Dieselgate“: Deutsche Behörden entziehen Zulassungen

Im VW Abgasskandal erhalten zahlreiche Geschädigte zwischenzeitlich unliebsame Post durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) und durch die örtlichen Zulassungsstellen.

Das KBA droht den Geschädigten, die das Update bisher nicht haben aufspielen lassen damit, die Daten an die örtliche Zulassungsstelle weiterzugeben, damit diese die Zulassung für das Fahrzeug entziehen und die Fahrzeuge stilllegen kann. Üblicherweise gibt das KBA die Daten an die örtliche Zulassungsstelle 18 Monate, nachdem die neue Software zur Verfügung stand, weiter. Zwischenzeitlich haben örtliche Zulassungsstellen angedroht, Fahrzeuge stillzulegen bzw. haben die Stilllegung bereits angeordnet. Dies betrifft derzeit hauptsächlich den VW Amarok, den Seat Exeo, den VW Golf und den Audi A4. Jedoch kommen täglich neue Fahrzeugtypen hinzu.

Bevor eine Stilllegungsverfügung erfolgt, werden die Geschädigten jedoch angehört. Im Rahmen dieser Verfahren haben Betroffenen gegen die sogenannten Stilllegungsverfügungen Eilanträge bei verschiedenen Verwaltungsgerichten gestellt. Entscheidungen werden demnächst erwartet.

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Verwaltungsgericht kippt Bestrafung von Zeitungsverkäufern

Die Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Bludenz hatten Verkäufer von Straßenzeitungen abgestraft, weil sie keine Bewilligung für den Verkauf vorweisen konnten. Nur: Solche Bewilligungen braucht es nicht, urteilte jetzt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.

Februar 2017: Ein Mann verkauft in der Bregenzer Fußgängerzone die Straßenzeitung „Marie“. Zwei Polizisten kontrollieren ihn und zeigen ihn an. Begründung für das vermeintliche Verwaltungsdelikt: Er habe eine öffentliche Straße ohne Bewilligung bestimmungswidrig benutzt. Die Strafe: 50 Euro oder acht Stunden Ersatzhaft.

Gericht: Kein „Sondergebrauch“

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