Die Regierung will das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren ab 2020 aufheben. Das sieht ein Mittwoch in Begutachtung geschickter Entwurf des Justizministeriums vor. Bis dahin soll es außerordentliche Strafmilderung für solche Fälle geben.
Außerdem erhält die Polizei mehr Rechte: Die zwangsweise Identitätsfeststellung soll auch dann möglich sein, wenn ein Verdächtiger nicht auf frischer Tat ertappt wird.
Das Kumulationsprinzip besagt, dass bei Verwaltungsdelikten jedes Vergehen einzeln bestraft wird. Damit werden z.B. Arbeitszeitverletzungen in Großkonzernen, die mehrere tausend Mitarbeiter betreffen, härter bestraft als in kleinen Firmen mit einigen wenigen Mitarbeitern. Ab 2020 soll es dagegen nur noch eine einzelne Strafe geben. Im Gesetzesentwurf des Justizministeriums heißt es dazu: „Hat jemand durch eine Tat (…) ein und dieselbe Verwaltungsvorschrift mehrmals verletzt (…) ist eine einzige Strafe zu verhängen. Die Strafhöhe bleibt durch die verletzte Verwaltungsvorschrift begrenzt.“
Bei geringem Verschulden milderes Vorgehen
Die Stärkung des Grenzschutzes und der inneren Sicherheit ist eine der zentralen politischen Fragen der EU. Dabei verfolgt die EU – neben der weiteren Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache oder der Verlagerung von Kontrollen in die europäische Nachbarschaft – einen dritten, weniger bekannte Ansatz: Den Aufbau sogenannter intelligenter Grenzen und Infrastrukturen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch.
Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte in den Ländern, die vor ihrer Ernennung keine Landesbedienstete waren, sind in dienstrechtlicher Hinsicht häufig schlechter gestellt als ihre Kolleginnen und Kollegen aus der jeweiligen Landesverwaltung. Dies betrifft insbesondere die Anrechnung von Vordienstzeiten.

