Richterernennung (1): Nationalrats-Abgeordnete kann keine Richterin werden

Erstgereihte Bewerberin kommt beim Bundesfinanzgericht wegen Unvereinbarkeit nicht zum Zug

Bereits im Dezember 2016 waren beim Bundesfinanzgericht die offenen Stellen für 14 Richterinnen und Richter ausgeschrieben worden. Die Auswahlverfahren wurden schon im Frühjahr 2017 beendet (siehe dazu den Bericht der Tiroler Tageszeitung).

Das Finanzministerium hat die Reihungsvorschläge des Personalsenates allerdings erst jetzt dem Ministerrat vorgelegt. Letzte Woche hat die Regierung dem Bundespräsidenten 14 Kandidaten (acht Frauen und sechs Männer) für die offenen Richterposten zur Ernennung vorgeschlagen. Zum Zug kamen durchwegs die erstgereihten Bewerberinnen und Bewerber – mit Ausnahme der Außenstelle Innsbruck.

Dort ist eine der erstgereihten Bewerberin mittlerweile zur Nationalratsabgeordneten der SPÖ gewählt worden. Damit greift die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 208 des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes, welche festlegt, dass dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht u.a. Mitglieder des Nationalrates nicht angehören dürfen. Die Unvereinbarkeit gilt auch bei vorzeitigem Verzicht auf das Mandat bis zum Ablauf der Gesetzgebungs- oder Funktionsperiode fort. Es kam daher die Zweitgereihte zum Zug.

Die übergangene Bewerberin hat laut „Standard“ ihren Anwalt beauftragt, die Causa sowohl verfassungsrechtlich als auch bezüglich eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz („Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung“) zu prüfen.

Siehe dazu auch:

Vereinheitlichung und Verrechtlichung der Auswahlverfahren notwendig

 

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