Ostermayer: Rechtlich bindende Entscheidungen nur durch unabhängiges Verwaltungsgericht garantiert ÖVP-Staatssekretär Sebastian Kurz gehen die vorgelegten Pläne der SPÖ zur Reform des Amtsgeheimnisses nicht weit genug. Er spricht sich für eine Schlichtungsstelle „außerhalb des Systems“ aus, wenn einem Bürger eine Information verwehrt wird. Statt einer alleinigen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts hält Kurz hier eine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft …
Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013 wurde nicht nur das VwGVG erlassen, sondern sind auch zahlreiche andere Gesetzesänderungen erfolgt. Einige Änderungen traten bereits mit Ablauf Februar 2013 in Kraft.
Insbesondere erfolgten Abänderungen von Bestimmungen des EGVG, des AVG, des VStG, des VVG und des ZustellG, welche bereits mit 1. März 2013 in Geltung stehen:
Am Vortag hatte sich der Konsens bereits abgezeichnet, gestern stimmten alle vier Landtagsparteien geschlossen für das neue Landesverwaltungsgericht.
von Andreas Dünser, VN
Der neue Gerichtshof wird damit ab 1. Jänner 2014 seine Arbeit aufnehmen – und, kraft Definition, über Beschwerden der Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden im Land entscheiden. „Das ist ein rechtsstaatlicher und föderaler Fortschritt“, freute sich Landesrätin Bernadette Mennel gestern, stellvertretend auch für andere Politiker.
Die neuen Verwaltungsgerichte werden mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Das sind noch 300 Tage.
Während für das Bundesverwaltungsgericht und das Finanzgericht die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, alle Richterinnen und Richter bereits ernannt (oder ex lege übergeleitet) wurden, das Dienst- und Besoldungsrecht der RichterInnen beschlossen ist, die Gerichtsgebäude bereits fertiggestellt , die neuen Tätigkeitsfelder erhoben, das neue Verfahrensrecht und neue Arbeitsabläufe diskutiert werden, zeigen sich die Bundesländer mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichte auf Länderebene mehr oder weniger überfordert.
Hier ein – keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebender – Mängelkatalog:
Landeshauptmann Wallner (l.), FPÖ-Chef Egger: Doch noch Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht.
Die Opposition, die zuvor vergebens auf die Pragmatisierung der neuen Richter gedrängt hatte, gibt die politische Gegenwehr auf. Und warum?
Weil, wie Grünen-Chef Johannes Rauch sagt, zwei wesentliche Verbesserungen vorgenommen worden seien, die die Unabhängigkeit des neuen Gerichts nun doch sicherstellen würden.
von Andreas Dünser, Vorarlberger Nachrichten
Doch breite Mehrheit im Landtag für Landesverwaltungsgericht. Gefahr droht aus Wien.
Bis zuletzt umstritten, gibt es nun doch einen Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht – im Landtag werden ÖVP, FPÖ und Grüne heute das entsprechende Gesetz beschließen. Dabei hatte sich die Opposition lange um die Unabhängigkeit des neuen Gerichtshofs gesorgt – der ja ab Jänner 2014 den bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ersetzen soll, angereichert mit neuen Kompetenzen.
Der Landtag wird am Mittwoch das Gesetz zur Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichtes beschließen. Föderalisten warnen jedoch davor, dass der Bund den neuen Gerichten Kompetenzen wegnehmen wolle. Auch LH Markus Wallner ist besorgt
Mit den Landesverwaltungsgerichten werden die Länder zum ersten Mal an der Ausübung der Staatsgewalt der Gerichtsbarkeit beteiligt. Jedoch gibt es eine ellenlange Liste von Materien und Verwaltungsverfahren, bei denen sich Bundesministerien wünschen, dass die Landesverwaltungsgerichte nicht zuständig sind, führt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) aus. Betroffen seien nahezu alle Bereiche – von Schule über Verkehr bis hin zur Wirtschaft. Die Bundesseite lasse beim Versuch, die Landesverwaltungsgerichte von Anfang an auszuhöhlen, kaum einen Bereich aus, so Wallner.
Mag. Johannes Tratter, Dr. Christoph Purtscher, Dr. Johannes Pezzei(v.l.n.r)
Am 4. März wurde die Angelobung durch den designierten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Dr. Christoph Purtscher, durchgeführt
Die Tiroler Landesregierung hat am 19. Februar die Ernennung sämtlicher Mitglieder des UVS-Tirol zu Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgericht Tirol beschlossen (VUVS-online hat berichtet).
Am 4. März wurde nunmehr im Beisein des für Personalfragen zuständigen Landesrats Mag. Johannes Tratter und von Dr. Johannes Pezzei, Vorstand der Abteilung Organisation und Personal beim Amt der Tiroler Landesregierung, die Angelobung durch den designierten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Dr. Christoph Purtscher, durchgeführt und die Ernennungsdekrete überreicht. Die Bestellung wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 ausgesprochen.
Obwohl das Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetz für die Ersternennungen eine Frist bis 31. März 2013 vorgesehen hatte, ernannte die Kärntner Landesregierung bereits mit Beschluss vom 25. Februar 2013 alle Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Kärnten zu Richterinnen und Richtern des zukünftigen Kärntner Landesverwaltungsgericht. Damit hat auch das Bundesland Kärnten die in der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle für die Ersternennungen vorgesehene Fristende …
Mit Ministerratsbeschluss vom 26. Februar 2013 hat die Bundesregierung alle Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates, die sich beworben hatten, mit Wirksamkeit 1. 1. 2014 zu Richterinnen und Richtern des neuen Bundesfinanzgerichtes bestellt. Wir gratulieren!
Gesetz über die Organisation des Landesverwaltungsgerichtes in Salzburg (Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz – S.LVwGG Dies macht auch eine Änderung des Salzburger Landes-Verfassungsgesetzes 1999 notwendig. Mit der Novelle ist auch in der Landesverfassung geregelt, dass sich die Vollziehung des Landes nicht mehr nur auf die Vollziehung durch die Landesregierung beschränkt. Neben die Vollziehung der Gesetze und der Verordnungen …
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