Ganz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte und des neuen Verfahrensrechts stand das diesjährige „MAIFORUM“ der UVS-Vereinigung am 26. April 2013 in Graz.
Die hohe Teilnehmerzahl, darunter auch mehrere Hofräte des Verwaltungsgerichtshofes, zeigte das große Interesse der Verwaltungsrichterinnen und Richter am neuen Verfahrensrecht.
Einen ersten Überblick über die „Die Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte 1. Instanz“ gab die stellvertretende Sektionsleiterin im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, Dr. Anna Sporrer. Ihr Vortrag machte den Teilnehmern die neuen Anforderungen deutlich, die durch den verfahrensrechtlichen Systemwechsel vom behördlichen Berufungsverfahren zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren auf die Richterinnen und Richter zukommen werden.
ent der Gesellschaft, Walter Barfuß, zeigte sich in seiner Eröffnung erfreut über das große Interesse. Erstmals seit Bestehen der Gesellschaft sei es notwendig gewesen, in den großen Festsaal des Wiener Rathauses auszuweichen.
So sei die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Amtsenthebung eines Richters mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar, da die Abberufung eines Richters nur durch ein richterliches Disziplinarerkenntnis erfolgen dürfe. Die vorgesehene Regelung ermögliche aber ein Vorgehen gegen „unbotmäßige“ Richter.
Ohne die konstruktive Mitwirkung der Oppositionsparteien wäre die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht möglich gewesen, betonte Jabloner anlässlich der Präsentation der zweiten Auflage von Thanner/ Vogl, SPG-Kommentar, gestern im gelben Salon der Böhmischen Hofkanzlei.