Die Tiroler Landesregierung hat mit Wirkung zum 01.01.2014 nunmehr neben der Bestellung des Vorsitzenden und des Stellvertreters des UVS Tirol als Präsident und Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVG Tirol) sowie der Bestellung sämtlicher aktiver Mitglieder des UVS Tirol zu Richtern des LVG Tirol auch die weiteren zusätzlichen Richter bestellt.
Bestellt wurden 14 neue Richterinnen und Richter, wobei 4 davon teilzeitbeschäftigt sind. Es wurden somit 12 neue Planstellen für den richterlichen Dienst vorgesehen.

„Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte wird für die Bürger nur dann eine glaubwürdige Verbesserung des Rechtsschutzes bringen, wenn an der Unabhängigkeit der neuen Gerichte keine Zweifel bestehen“, so Hanschitz. Nach wie vor sei aber in einigen Ländern die dienstrechtliche Stellung der Landesverwaltungsrichter nicht ausreichend abgesichert und gebe es angreifbare Konstruktionen beim Disziplinarrecht und im Bereich der Justizverwaltung der Gerichte.