Verwaltungsgerichtsbarkeit neu: Bestellungsvorgang in Tirol abgeschlossen

tirol-wappen-11Die Tiroler Landesregierung hat mit Wirkung zum 01.01.2014 nunmehr neben der Bestellung des Vorsitzenden und des Stellvertreters des UVS Tirol als Präsident und Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVG Tirol) sowie der Bestellung sämtlicher aktiver Mitglieder des UVS Tirol zu Richtern des LVG Tirol auch die weiteren zusätzlichen Richter bestellt.

Bestellt wurden 14 neue Richterinnen und Richter, wobei 4 davon teilzeitbeschäftigt sind. Es wurden somit 12 neue Planstellen für den richterlichen Dienst vorgesehen.

Dies war erforderlich, da das LVG Tirol im Unterschied zum UVS Tirol zahlreiche neue Zuständigkeiten in Bezug auf landesrechtliche Vorschriften, wie etwa das Bau-, Naturschutz- und Mindestsicherungsrecht und auch bundesrechtliche Vorschriften wie etwa das Wasserrechtsgesetz und die Gewerbeordnung bekommen wird. Der Personalstand des LVG Tirol wird daher in Bezug auf das richterliche Personal (nach Köpfen gezählt) inklusive Präsident und Vizepräsident 36 Richterinnen und Richter zählen.

Nach den Vorgaben des Tiroler Verwaltungsgerichtsgesetzes bilden diese 36 Richterinnen und Richter die konstituierende Vollversammlung. Aufgabe dieses Gremiums ist nunmehr die Erlassung einer Geschäftsordnung sowie die Bestellung der drei Mitglieder für den Geschäftsverteilungsausschuss, die neben dem Präsident und dem Vizepräsident aus dem Kreis der Richter zu wählen sind.

 

 

 

 

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