Rückforderung von Agrarförderungen: Beschwerdeflut für Verwaltungsgerichte zeichnet sich ab

tiroler-tageszeitungBei den Landwirtschaftskammern wird laut Tiroler Tageszeitung in den nächsten Wochen mit einem Ansturm der Bauern gerechnet.

Der Grund dafür: Die Agrarmarkt Austria (AMA) – sie ist die Abwicklungs- und Zahlstelle für alle EU-Marktordnungen- hat begonnen, Bescheide über zu viel bezogene Ausgleichszulagen, Betriebs-und Umweltprämien von landwirtschaftlichen Betrieben zurückfordern.

Die Almförderungen berechnen sich nach der Größe der Almfutterfläche. Wurde zu viel angegeben, müssen die spezifischen Subventionen anteilsmäßig zurück- und bei zu großen Abweichungen sogar Strafen gezahlt werden. Laut Tiroler Tageszeitung sind von der Nachberechnung der Ausgleichszulagen für die Jahre 2007 bis 2012 alleine in Tirol 1557 Betriebe betroffen, österreichweit müssten insgesamt 4543 bäuerliche Betriebe mit Zahlungsaufforderungen rechnen.

Den Rest des Beitrags lesen »

Verwaltungsrichter für unpolitische „Besten-Auslese“

Justitia - Goettin der GerechtigkeitDer Obmann des Vereins der Verwaltungsrichter weist die Forderung der Länder nach mehr Mitsprache bei der Beschickung von Höchstgerichten zurück.

 (DiePresse.com)

Der Verein der Verwaltungsrichter warnt vor mehr politischem Einfluss auf die Höchstgerichte. Den Wunsch danach sieht Obmann Markus Thoma in der Länder-Forderung nach Mitsprache bei der Beschickung von Höchstgerichten. Man sollte nicht kurz vor Inkrafttreten der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit „Akzente setzen, die diese große Reform nicht verdient“, sagte Thoma am Dienstag.

Im Sommer hat die Besetzung der neuen Verwaltungsgerichte unter anderem mit Mitarbeiter aus den Büros von Landeshauptleuten oder Landtagsklubs für einige Kritik gesorgt. Die Richtervereinigung trat damals gegen Postenvergaben nach parteipolitischen Kriterien auf und forderte für die Verwaltungsrichter dieselbe unpolitische Bestellung und Unabhängigkeit wie für Justizrichter. Gäbe man nun den Ländern und somit der Politik mehr Einfluss auf die Höchstgerichte – konkret den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) – wäre das „kontraproduktiv“, betonte Thoma.

Den Rest des Beitrags lesen »

Verwaltungsgericht neu“ ab 1. Jänner

Den österreichischen Behörden steht eine grundlegende Strukur-Reform bevor. Ab 1. Jänner startet das Projekt „Verwaltungsgericht neu“. Dutzende Berufungssenate und Sonderbehörden werden aufgelöst, dafür werden elf neue Verwaltungsgerichte eingeführt. Sie sollen künftig rascher urteilen, wenn ein Bürger mit der Entscheidung einer Behörde unzufrieden ist. Zeit im Bild, 10.11.2013

KWG-Symposium Verwaltungsgerichte: Überraschungen sind möglich

Mödlhammer: schwere Bedenken gegen die Reform.© Gemeindebund
Mödlhammer: schwere Bedenken gegen die Reform.© Gemeindebund

Die Verwaltungsgerichte standen im Zentrum des Symposiums der Kommunalwissenschaftlichen Gesellschaft. Eines ist klar: Nicht alle Auswirkungen sind absehbar.

Aus unzähligen Verwaltungssenaten sollte eine übersichtliche Verwaltungsgerichtsbarkeit werden. So das hehre Ziel der Regierung. Von den Gemeinden wird diese so hoch gelobte Reform, die den Bürgern wesentliche Vereinfachungen bringen sollte, jedoch kritisch gesehen. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer: „Es sind noch viele Fragen aus der Praxis offen. Diese Reform bedeutet einen enormen Eingriff in die Gemeindeautonomie. Die Gemeinden hatten beim zweigliedrigen Instanzenzug nicht nur eine juristische Entscheidung zu fällen, denn sie konnten auch die Erfahrungen mit den Bürgern einbringen.“

Den Rest des Beitrags lesen »

Wien hat ein Problem mit seiner Verfassung

landesgesetzblattWeder das Verwaltungsgericht noch die Landesrechtspfleger finden sich in der Wiener Stadtverfassung

Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Wiener Stadtverfassung (MDR – 2846-2012, Stand: 2. September 2013) soll nach seinen Erläuterungen legistische Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bringen. Das stimmt nur insoferne, als bestehende Sonderbehörden aufgehoben werden. Die Existenz des Verwaltungsgerichtes Wien bleibt der Wiener Stadtverfassung verborgen. Damit ist das Land Wien das einzige Bundesland, welches seinem Verwaltungsgericht keine landesverfassungsrechtliche Grundlage gibt.

Diesen Umstand könnte man allenfalls als Ausdruck einer manifesten Mentalreservation der Wiener Stadtverwaltung gegenüber einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle deuten, in der Praxis dürfte die fehlende Verankerung in der Stadtverfassung für die Rechtmäßigkeit der richterlichen Entscheidungen aber ohne Bedeutung bleiben.

Den Rest des Beitrags lesen »

Verwaltungsgerichte müssen unbequem sein

In seinem Eröffnungsvortrag setzte sich der Präsident des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes, Stephan Kersten, mit der Bedeutung der Verwaltungsgerichte im Staatsgefüge auseinander. Nach einem historischen Abriss über die Entwicklung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit stellte er fest, aus seiner Sicht seien funktionierende Verwaltungsgerichte für einen funktionierenden Rechtsstaat unabdingbar. Kersten betonte die Wichtigkeit von Leitentscheidungen der Verwaltungsgerichte als Richtschnur für …

Den Rest des Beitrags lesen »

Staatssekretär Ostermayer: Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt rasche und sachgerechte Entscheidungen

 Ostermayer2Staatssekretär eröffnete das Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien 

„In 58 Tagen wird die größte Reform des Rechtsstaates der 2. Republik wirksam. Die vielen zersplitterten Verwaltungsgerichte, Sonderbehörden und Berufungsstellen werden vereinheitlicht und auf neun Landesgerichte plus zwei Bundesgerichte zusammengefasst“, sagte Staatssekretär Josef Ostermayer bei der Begrüßung zum Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit, zu dem die Richterinnen und Richter der künftigen Gerichte geladen waren.

„Die Erwartungen der Bevölkerung, von Seiten der Unternehmen und auch der Politik sind groß, das Ziel ist hochgesteckt: Raschere Verfahren und sachgerechte Entscheidungen von hoher Qualität sollen höhere Akzeptanz bei den Verfahrensparteien bewirken und den Rechtsstaat damit insgesamt verbessern.“

Den Rest des Beitrags lesen »

Rechtspanorama am Juridicum – WAS MÜSSEN RICHTER HEUTE LEISTEN?

logo_smallZum Jahreswechsel treten elf neue Verwaltungsgerichte in Aktion. Welche Anforderungen müssen die dort entscheidenden Personen an der Schnittstelle zwischen Politik und Recht erfüllen, welche Erwartungen werden heute an die Richterinnen und Richter in der Zivil- und Strafjustiz gestellt?

Darüber diskutieren Betroffene aus allen Zweigen der Gerichtsbarkeit sowie Vertreter der Rechtsanwaltschaft und der Volksanwaltschaft.

Diskutierende

Brigitte Bierlein, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs
Gertrude Brinek, Volksanwältin
Dieter Kolonovits, Verfassungsrechtler an der Uni Wien und Präsident des Verwaltungsgerichts Wien
Mia Wittmann-Tiwald, Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung
Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags
 
Moderation: Benedikt Kommenda, „Die Presse“

Den Rest des Beitrags lesen »

Landesverwaltungsgericht Kärnten: Von Ernennung der Präsidentengattin zur Richterin wird Abstand genommen

Zur aktuellen Diskussion rund um eine Bewerberin für eine Richterstelle im künftigen Landesverwaltungsgericht Kärnten erfolgte Mittwoch eine Klarstellung von Landesamtsdirektor Dieter Platzer. Bekanntlich handelt es sich bei der Bewerberin um die Ehefrau des derzeitigen Präsidenten des Unabhängigen Verwaltungssenates, der mit Wirkung 1.1.2014 zum Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes ernannt worden ist. Platzer verweist auf die Verwendungsbeschränkung des …

Den Rest des Beitrags lesen »

Ist die Verwaltung Österreichs aufgebläht?

öhlinger 23Anlässlich der Neuerscheinung des Buches „Österreich 2050“ denkt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger über Verfassung, Verwaltung und den Begriff Staat in der Zukunft nach.

Österreich ist – wie die USA, Deutschland, die Schweiz und seit einigen Jahren auch Belgien – ein Bundesstaat, das heißt ein Staat, der sich aus Gliedstaaten zusammensetzt. Diese juristische Terminologie bringt klar zum Ausdruck, dass die Länder nicht einfach nur Verwaltungsbezirke sind. Sie sind in den ihnen von der Bundesverfassung zugewiesenen Bereichen autonom und haben in diesen Bereichen selbständige Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse, in die der Bund nur durch Bundesverfassungsgesetze – und auch das nur in beschränktem Ausmaß – eingreifen könnte. Demgemäß besitzen die Länder eigene Parlamente – Landtag genannt – und eigene Regierungen, die dem Nationalrat und der Bundesregierung nicht untergeordnet sind. Auf der Bundesebene selbst formieren sie eine zweite Kammer des Parlaments, den Bundesrat.

Teurer Luxus?

Viele meinen, dass eine so aufwendige Organisation für einen Staat von der Größe Österreichs ein teurer Luxus ist, den man sich ersparen sollte. Sie vergleichen Österreich gerne mit dem etwa gleich großen Bayern, das zwar seinerseits Glied eines Bundesstaates ist, sich selbst aber zentralistisch verwaltet. Der Föderalismus ist – so die gängige Argumentation – teuer, er erfordert eine aufgeblähte Bürokratie, er ist mühsam und schuld daran, dass Reformen nicht weitergehen. Insbesondere die Landeshauptleutekonferenz, ein in der Verfassung gar nicht vorgesehenes Organ, hat sich als das eigentliche Machtzentrum der Republik etabliert, das zwar nicht selbst zu Reformen fähig ist, aber eine für die Bundesregierung oft kaum überwindbare Reformbremse bildet. In ihrem Schatten führen die Länder ein eigenständiges Dasein, das die Republik finanziert und das deren Steuerzahlern schon mehrfach teuer zu stehen gekommen ist. (Die Länder selbst heben von ihren Bürgern ja kaum Steuern ein.) Vor allem seit es mit dem EU-Beitritt eine weitere Ebene der Gesetzgebung gibt, ist Föderalismus unnötig kompliziert und überflüssig geworden.

Den Rest des Beitrags lesen »