Ist die Verwaltung Österreichs aufgebläht?

öhlinger 23Anlässlich der Neuerscheinung des Buches „Österreich 2050“ denkt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger über Verfassung, Verwaltung und den Begriff Staat in der Zukunft nach.

Österreich ist – wie die USA, Deutschland, die Schweiz und seit einigen Jahren auch Belgien – ein Bundesstaat, das heißt ein Staat, der sich aus Gliedstaaten zusammensetzt. Diese juristische Terminologie bringt klar zum Ausdruck, dass die Länder nicht einfach nur Verwaltungsbezirke sind. Sie sind in den ihnen von der Bundesverfassung zugewiesenen Bereichen autonom und haben in diesen Bereichen selbständige Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse, in die der Bund nur durch Bundesverfassungsgesetze – und auch das nur in beschränktem Ausmaß – eingreifen könnte. Demgemäß besitzen die Länder eigene Parlamente – Landtag genannt – und eigene Regierungen, die dem Nationalrat und der Bundesregierung nicht untergeordnet sind. Auf der Bundesebene selbst formieren sie eine zweite Kammer des Parlaments, den Bundesrat.

Teurer Luxus?

Viele meinen, dass eine so aufwendige Organisation für einen Staat von der Größe Österreichs ein teurer Luxus ist, den man sich ersparen sollte. Sie vergleichen Österreich gerne mit dem etwa gleich großen Bayern, das zwar seinerseits Glied eines Bundesstaates ist, sich selbst aber zentralistisch verwaltet. Der Föderalismus ist – so die gängige Argumentation – teuer, er erfordert eine aufgeblähte Bürokratie, er ist mühsam und schuld daran, dass Reformen nicht weitergehen. Insbesondere die Landeshauptleutekonferenz, ein in der Verfassung gar nicht vorgesehenes Organ, hat sich als das eigentliche Machtzentrum der Republik etabliert, das zwar nicht selbst zu Reformen fähig ist, aber eine für die Bundesregierung oft kaum überwindbare Reformbremse bildet. In ihrem Schatten führen die Länder ein eigenständiges Dasein, das die Republik finanziert und das deren Steuerzahlern schon mehrfach teuer zu stehen gekommen ist. (Die Länder selbst heben von ihren Bürgern ja kaum Steuern ein.) Vor allem seit es mit dem EU-Beitritt eine weitere Ebene der Gesetzgebung gibt, ist Föderalismus unnötig kompliziert und überflüssig geworden.

Stronach’scher Ideenwettbewerb

Die Lösung erscheint einfach: Der Föderalismus gehört abgeschafft – ein Vorschlag, der, wäre er nur originell, durchaus die Chance hätte, in einem Stronach’schen Ideenwettbewerb prämiert zu werden. Die Sache hat nur den Haken, dass dies so einfach nicht geht. Der Föderalismus ist fest in der Bundesverfassung verankert. Seine Abschaffung würde nicht nur einer Zustimmung aller Landtage mit Zweidrittelmehrheit, sondern darüber hinaus auch einer Volksabstimmung bedürfen. Und dass eine solche Volksabstimmung zu gewinnen wäre, ist äußerst unwahrscheinlich. Zu tief sitzen in der „Provinz“ die Vorbehalte gegen einen Wiener Zentralismus. Umfragen zeigen, dass die große Mehrheit der Bevölkerung mit ihrer regionalen Verwaltung um einiges zufriedener ist als mit dem, was ihnen die Bundesverwaltung bietet. (Am Besten schneiden in solchen Umfragen die Gemeinden ab!) Misstrauen gegen Zentralismus hat aber durchaus auch gute sachliche Gründe.

Föderalismus kann funktionieren

Der (näher liegende) Vergleich mit der Schweiz zeigt außerdem, dass Föderalismus in einem auch noch kleineren Staat als Österreich funktionieren kann. Das österreichische Problem ist nicht der Föderalismus an sich, es ist seine konkrete Ausgestaltung in der Bundesverfassung. Sie basiert auf einer extrem kleinteiligen und zersplitterten Verteilung der Zuständigkeitsbereiche von Bund und Ländern. Speziell den Ländern sind keine Bereiche eingeräumt, für die ihre Verantwortung auch in den Köpfen der Bürger verankert ist. Für alle größeren Probleme sehen die Österreicher den Bund zuständig. Aber dieser kann eben wegen der mit seinen Kompetenzen verschränkten Zuständigkeiten der Länder vielfach nicht uneingeschränkt handeln, sondern ist auf eine Kooperation mit den Ländern angewiesen.

Den Artikel auf futurezone.at weiterlesen … (samt Umfrage: „Braucht Österreich überhaupt noch einen Föderalismus?“)

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