Landesverwaltungsgericht Kärnten: Von Ernennung der Präsidentengattin zur Richterin wird Abstand genommen

Präsident Ragoßnig
Präsident Ragoßnig

Zur aktuellen Diskussion rund um eine Bewerberin für eine Richterstelle im künftigen Landesverwaltungsgericht Kärnten erfolgte Mittwoch eine Klarstellung von Landesamtsdirektor Dieter Platzer.

Bekanntlich handelt es sich bei der Bewerberin um die Ehefrau des derzeitigen Präsidenten des Unabhängigen Verwaltungssenates, der mit Wirkung 1.1.2014 zum Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes ernannt worden ist.

Platzer verweist auf die Verwendungsbeschränkung des § 42 Abs. 2 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994, wonach Ehegatten nicht in dienstlichen Naheverhältnissen verwendet werden dürfen, wenn eine Weisungs- oder Kontrollbefugnis zwischen ihnen besteht und kein besonderer Grund vorliegt, der die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen nicht befürchten lasse. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Personalabteilung und den Verfassungsdienst des Landes wird daher von der Ernennung der Gattin des Präsidenten zur Landesverwaltungsrichterin Abstand genommen und der/die nächstgereihte Bewerber/in einberufen“, betonte der Landesamtsdirektor (APA/OTS)

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