Rückforderung von Agrarförderungen: Beschwerdeflut für Verwaltungsgerichte zeichnet sich ab

tiroler-tageszeitungBei den Landwirtschaftskammern wird laut Tiroler Tageszeitung in den nächsten Wochen mit einem Ansturm der Bauern gerechnet.

Der Grund dafür: Die Agrarmarkt Austria (AMA) – sie ist die Abwicklungs- und Zahlstelle für alle EU-Marktordnungen- hat begonnen, Bescheide über zu viel bezogene Ausgleichszulagen, Betriebs-und Umweltprämien von landwirtschaftlichen Betrieben zurückfordern.

Die Almförderungen berechnen sich nach der Größe der Almfutterfläche. Wurde zu viel angegeben, müssen die spezifischen Subventionen anteilsmäßig zurück- und bei zu großen Abweichungen sogar Strafen gezahlt werden. Laut Tiroler Tageszeitung sind von der Nachberechnung der Ausgleichszulagen für die Jahre 2007 bis 2012 alleine in Tirol 1557 Betriebe betroffen, österreichweit müssten insgesamt 4543 bäuerliche Betriebe mit Zahlungsaufforderungen rechnen.

Für Beschwerden gegen die Bescheide der AMA über die Rückforderung zu viel bezogener Förderungen ist vermutlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig, für Verwaltungsstrafverfahren die Verwaltungsgerichte in den Ländern.

Die Landwirtschaftskammer Tirol hat zur Frage der Zulässigkeit der Rückforderungen und der Verhängung von Strafen ein Gutachten der Universität Innsbruck eingeholt.

 Hier den Bericht in der Tiroler Tageszeitung lesen …

 

 

 

 

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