In seinem Eröffnungsvortrag setzte sich der Präsident des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes, Stephan Kersten, mit der Bedeutung der Verwaltungsgerichte im Staatsgefüge auseinander.
Nach einem historischen Abriss über die Entwicklung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit stellte er fest, aus seiner Sicht seien funktionierende Verwaltungsgerichte für einen funktionierenden Rechtsstaat unabdingbar. Kersten betonte die Wichtigkeit von Leitentscheidungen der Verwaltungsgerichte als Richtschnur für Behörden, Bürger und die Unternehmen. Dabei sei es nicht vermeidbar, dass Entscheidungen von Verwaltungsgerichten auch unbequem sein können, ja oft sein müssen.
Neben verfahrensrechtlichen Aspekten und der Problematik von Privatisierungen behördlicher Aufgaben und dem damit verbundenen Rechtsschutzdefiziten widmete sich Kersten auch aktuellen Problemfeldern im Bereich der Rechtsprechung der deutschen Gerichte. Aktuelle halte er eine weitere Verkürzung der Verwaltungsverfahren für notwendig, da nur so ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werde. Neben der Aufrechterhaltung der Qualität der Entscheidungen werde derzeit besonderes Augenmerk auf das Auftreten der Richterinnen und Richter in der Öffentlichkeit gelegt und auf transparente und für den Bürger nachvollziehbare Verfahrensführung.