Mit der Vorlage für ein „Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz“ macht die Landesregierung von der Möglichkeit der Abschaffung des Instanzenzuges in den Gemeinden Gebrauch.
In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, kann dann gegen einen Bescheid des zuständigen Gemeindeorgans gleich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.