Zur juristischen Unterstützung der Richterinnen und Richter in der Verfahrungsführung plant das Bundesverwaltungsgericht die Aufnahme von 50 wissenschaftlichen Mitarbeitern.
Deren Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere das Konzipierung von Entscheidungsentwürfen, die selbstständige Beantwortung von Anfragen und die Durchführung konkreter Ermittlungsschritte.
Voraussetzungen für diese Tätigkeit sind das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A1 oder eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in ein solches Dienstverhältnis, ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder vergleichbare Ausbildung.
Der Einsatz der wissenschaftlichen Mitarbeiter erfolgt am Hauptsitz des Bundesverwaltungsgerichtes in Wien oder in einer der Außenstellen in Linz, Graz und Innsbruck.