Salzburg: Ein neuer Anwalt gegen die Parteibuchwirtschaft?

Meinhard Lukas (rechts vorne) und Walter Knirsch (links) empfehlen die Schaffung eines Objektivierungsanwalts. Bild: SN/robert ratzer
Meinhard Lukas (rechts vorne) und Walter Knirsch (links) empfehlen die Schaffung eines Objektivierungsanwalts.
Bild: SN/robert ratzer

Über die Vergabe von Jobs im Salzburger Landesdienst könnte ein Objektivierungsanwalt wachen. Er soll eine Amtsbeschwerde gegen Personalentscheidungen beim neuen Landesverwaltungsgericht einbringen können

Von Sylvia Wörgetter SN

Seit gibt es seit April ein Konzept zur Novelle des Salzburger Objektivierungsgesetzes. Geschrieben haben es jene beiden Experten, die Salzburg seit Monaten bei der Aufarbeitung des Finanzskandals beraten – Walter Knirsch und Meinhard Lukas. Bestellt hat es im Auftrag des Landtags noch die alte SPÖ-ÖVP-Regierung. Danach aber ist es offenbar in den Schubladen vergessen worden. Die SN haben sich nun wieder daran erinnert und es hervorgeholt.

Der Linzer Uni-Dekan Lukas und der ehemalige KPMG-Geschäftsführer Knirsch empfehlen in dem Konzept die Schaffung eines Objektivierungsanwalts. Dieser müsste weisungsfrei und unabhängig agieren können. Für seine Wahl sollte eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig sein, er selbst ein Kontrollorgan des Landtags sein, ähnlich den Landesrechnungshof-Direktoren. „Damit könnte das Land Salzburg in Österreich eine Vorreiterrolle einnehmen“, schreiben Lukas und Knirsch in dem Papier.

Und das sollen die Kompetenzen des Objektivierungsanwalts sein.

■ Er soll Bewerber um einen Job im Landesdienst beraten.
■ Er soll in Konflikten vermitteln.
■ Er soll an einschlägigen Gesetzen und Verordnungen beratend mitwirken.
■ Er soll eine Amtsbeschwerde gegen Personalentscheidungen beim neuen Landesverwaltungsgericht einbringen können – und zwar aus eigener Wahrnehmung heraus oder nach Hinweisen übergangener Bewerber.
■ Er soll, um all diese Aufgaben wahrnehmen zu können, volle Akteneinsicht erhalten.
■ Wer Objektivierungsanwalt oder -anwältin werden will, muss ein abgeschlossenes Jus-Studium vorweisen können und darf nicht beim Land oder in einem Tochterunternehmen des Landes angestellt sein.
 
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