Salzburg: Landesregierung beschließt Abschaffung des Instanzenzuges in den Gemeinden ab 2015

Mit der Vorlage für ein „Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz“ macht die Landesregierung von der Möglichkeit der Abschaffung des Instanzenzuges in den Gemeinden Gebrauch.

In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, kann dann gegen einen Bescheid des zuständigen Gemeindeorgans gleich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.

Die Möglichkeit zur unmittelbaren Anfechtbarkeit der Bescheide der Bürgermeister soll aber erst mit 1. Jänner 2015, also ein Jahr später als die allgemeine Reform in Kraft treten. Damit können noch notwendige organisatorische Vorkehrungen zeitgerecht getroffen werden. Vor allem wird dadurch aber ein rückwirkendes Wirksamwerden der Abschaffung des gemeindeinternen Instanzenzuges vermieden.

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