Verwaltungsgericht Wien stellt Gesetzesprüfungsantrag wegen Zuständigkeitsänderung ohne Zustimmung der Länder

 

VwG Wien
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Die sog. „Richtlinienbeschwerde“ (§ 89 SPG) kann von jedem Betroffenen einer Amtshandlung erhoben werden, wenn dabei die Richtlinien für das Einschreiten von Polizeibeamten verletzt wurden.

Sie richtet sich zunächst an die Dienstbehörde; reagiert diese unbefriedigend oder gar nicht, konnte bis zum vorigen Jahr eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats verlangt werden.

Nach Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz wäre grundsätzlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig, weil es sich um den Sonderfall einer Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen Bundesbedienstete) handelt. Art. 131 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht aber die Möglichkeit vor, solche Angelegenheiten per Gesetz in die Zuständigkeit der Landes-Verwaltungsgerichte zu übertragen (was hier durchaus zweckmäßig erscheint, entscheiden diese doch auch über Maßnahmenbeschwerden). Allerdings dürfen solche Gesetze nicht ohne Zustimmung der Länder kundgemacht werden.

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Gericht: Grazer Polizei handelte „rechtswidrig“

StandardLöschen von Filmen auf Kamera eines Demonstranten ist laut Gericht „gröblicher Eingriff“

Walter Müller

So schnell ändern sich Perspektiven: Letzte Woche wurde in Wien der deutsche Anti-Akademikerball-Demonstrant Josef S. verurteilt, weil der Richter den Aussagen eines Polizisten, der als Belastungszeuge auftrat, vertraut hatte. Konträr verlief jetzt ein Prozess im Grazer Landesverwaltungsgericht, wo es ebenso um die Folgen einer Demonstration – gegen den dortigen Grazer Akademikerball im Februar – ging.

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Ist die Zuständigkeitsübertragung der Wiener Landesabgaben auf das Bundesfinanzgericht verfassungswidrig ?

Das Bundesfinanzgericht hegt Bedenken, ob die durch das Land Wien erfolgte Übertragung des Zuständigkeitsbereiches für Abgaben verfassungsrechtlich gedeckt war.

Das Gericht stellte daher beim Verfassungsgerichtshof den Antrag, die betreffende Bestimmung (§ 5 des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien – WAOR) als verfassungswidrig aufzuheben.

Eine Übertragung der Zuständigkeit ist nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes gemäß Art. 131 Abs. 5 B-VG nur in Rechtssachen in den Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder zulässig. Die Parkometerabgabe, um die es im Beschwerdefall geht, stütze sich aber auf § 15 Abs. 3 Z 5 Finanzausgleichsgesetz, und somit auf ein Bundesgesetz.

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Keine Rechtshilfe für Verwaltungsgerichte?

Landesgericht lehnt Ansuchen um Aktenübersendung ab

Es war eigentlich ein Routinefall: Im Zuge eines Verfahrens wegen einer Übertretung der Gewerbeordnung hatte der Beschwerdeführer seine Verantwortlichkeit mit dem Hinweis bestritten, zum Tatzeitpunkt sei über das Unternehmen bereits der Konkurs eröffnet worden. Das Verwaltungsgericht Wien, bei dem dieses Verfahren anhängig war, ersuchte daher das Landesgericht Wr. Neustadt um Übersendung des Konkursaktes. Die Reaktion diese Gerichtes war indes unerwartet: Das Landesgericht lehnte das Ansuchen um Aktenübersendung ab.

In der mehrseitigen Begründung wird festgestellt, die Verwaltungsgerichte seien nicht als „ordentliche Gerichte“ in Sinne des § 1 JN zu qualifizieren, weshalb § 36 JN nicht als Grundlage für die vom Verwaltungsgerichtshof Wien (sic) angeforderte Rechtshilfe herangezogen werden könne. Da eine Rechtsvorschrift darüber, inwieweit ordentliche Gerichte den Verwaltungsgerichten Rechtshilfe zu leisten haben, fehle, könne dem Ersuchen nicht entsprochen werden.

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Verwaltungsgericht Wien: Neugewählter Geschäftsverteilungsausschuss durch Landesgesetz aufgelöst

wien-wappenDas Verwaltungsgericht Wien kommt nicht zur Ruhe.

Erst vor wenigen Wochen hatte der Wiener Landtag eine Novelle zum Organisationsgesetz des VwG-Wien verabschiedet, um das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof vom 10.12.2013, G 46/2013-21, umzusetzen. Der Gerichtshof hatte die Vorgangsweise des Landes Wien, bei der Erlassung der Geschäftsverteilung den politisch bestellen Amtsmitgliedern (Präsident/Vizepräsident) ein deutliches Übergewicht zuzubilligen, als verfassungswidrig erachtet.

Nachdem nun entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes ein drittes Wahlmitglied in den Ausschuss gewählt wurde, greift das Land Wien durch eine weitere Gesetzesnovelle neuerlich tief in die innere Verwaltung des VGW ein.

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EU-Kommission forciert richterliche Aus- und Weiterbildung im Unionsrecht

dg JustizDie richterliche Aus- und Weiterbildung in Europa stand im Mittelpunkt einer am 26. und 27.Juni 2014 in Brüssel organisierten Tagung der DG Justiz.

Vertreten waren nicht nur die nationalen Richterakademien und Schulungseinrichtungen, sondern auch verschiedene Europäischer Netzwerke, die in diesem Bereich tätig sind. Für die Europäische Vereinigung der Verwaltungsrichter (VEV) nahm Präsidentin Edith Zeller an der Veranstaltung teil.

Die Generaldirektorin der DG Justiz, Mme Le Bail, wies in ihrer Rede mehrmals darauf hin, dass die Justiz und deren Funktionen in den nächsten 5 Jahren im Fokus der Europäischen Kommission stehen werde, da die nationale Justiz zur Durchsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung sei. Aus diesem Grund werde den Kenntnisse des Unionsrechts und der umfassende Aus- und ebenso Weiterbildung der Richter im Unionsrechts größte Relevanz zugemessen. Die Kommission habe auch erkannt, dass für diese Fortbildung die Richterinnen und Richter ausreichend Zeit benötigen und die Aus- und Weiterbildung berufsorientiert erfolgen muss.

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Buchbesprechung: Schmied/Schweiger – Das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz

Mit diesem Werk liegt die erste kompakte, monografische Darstellung des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz vor.

von Norbert Wilfert

Im ersten Teil beleuchten die Autoren, beide Richter des Verwaltungsgerichtes Wien,  die historische Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz in Österreich sowie die organisationsrechtlichen Grundlagen der mit 1.1.2014 eingerichteten Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern. Dabei wird die Einrichtung der Unabhängigen Verwaltungssenate und deren schrittweiser Ausbau zu vollen Verwaltungsgerichten anschaulich dargestellt.

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Steiermark: 3.600 Fälle für Landesverwaltungsgericht

Anfang des Jahres hat das Landesverwaltungsgericht den Unabhängigen Verwaltungssenat als Berufungsinstanz für Verwaltungsverfahren abgelöst. 3.600 Fälle wurden bisher bearbeitet – meist geht es um Berufungen gegen Verkehrsstrafen oder um Bauverfahren. Mit rund 7.000 Fällen pro Jahr hatten die Landesverwaltungsrichter vorab gerechnet. Mit Ende Juni habe man bereits 3.600 Fälle bearbeitet, der Großteil davon sei auch …

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Neuerliche Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien

wien-wappenDer Wiener Landtag hat gestern eine Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien beschlossen.

Die Änderung sieht unter anderem vor, dass in der Vollversammlung des Gerichtes auf Antrag eines Mitgliedes geheim abzustimmen ist.

„Der Grund für diese Änderung ist für die Richter des Hauses nicht nachvollziebar und geht sicher nicht auf eine Initiative des Gerichtes zurück“, erklärt dazu die Wiener Sektion der Standesvertretung.

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