Bereits im Vorfeld der Einrichtung der Verwaltungsgerichte zeigte sich, dass die Erstattung von Gutachten durch Amtssachverständige in Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ein zentraler Streitpunkt sein wird.
Während die Gegner in der Heranziehung von Amtssachverständigen eine Verletzung des Gebotes der Waffengleichheit sehen und einen Versuch der parteipolitischen Einflussnahme auf das gerichtliche Verfahren vermuteten– hier wurde insbesondere auf die Habilitationsschrift des Verfassungsrichters Christoph Grabenwarter verwiesen – hielten die Befürworter die Amtssachverständigen für „ unabhängig genug“.
Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass auch im neuen Rechtsschutzsystem die Heranziehung von Amtssachverständigen in Verfahren vor Verwaltungsgerichten grundsätzlich zulässig ist, aber an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden ist:
Wien ist das einzige Bundesland, in welchem zur Entlastung der Richter Rechtspfleger eingesetzt werden.
Das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.
Für eine Veranstaltung des ORF-Landesstudio Kärnten unter dem Titel „60 Jahre Funkhaus“ wurde zwischen dem ORF und einer Schule (einer höheren Bundeslehranstalt für Wirtschaftliche Berufe) vereinbart, dass die Schule im Rahmen des Unterrichts das Catering Service für die Veranstaltung übernimmt.
Vergaberecht, Rechenfehler