
Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen
Bei der Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen dürfen Eignungskriterien und Leistungsanforderungen nicht vermengt werden, ein Losentscheid ist hingegen im Billigstbieterprinzip bei Gleichpreisigkeit zulässig.
Dem Verwaltungsgericht Wien (VGW) zu Folge war die in der Ausschreibung festgelegte Anforderung, dass keines der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge älter als Baujahr 2012 sein darf, durch ihre formelle Einordnung als Eignungskriterium und ihre inhaltliche Ausgestaltung als Leistungsanforderung vergaberechtswidrig. Der Auftraggeber müsse bei der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen streng zwischen unternehmensbezogenen und auftragsbezogenen Anforderungen unterscheiden.
Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangt die Planstelle einer Richterin/eines Richters des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen entscheiden, ob ihre Kollegen zu wenig Geld bekommen. Ein Urteil könnte ein Signal für die Bezahlung von Millionen Beamten sein.
Das im Bundesverfassungsgesetz vorgesehene
Bereits im Vorfeld der Einrichtung der Verwaltungsgerichte zeigte sich, dass die Erstattung von Gutachten durch Amtssachverständige in Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ein zentraler Streitpunkt sein wird.
Das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.