Neuerliche Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien

wien-wappenDer Wiener Landtag hat gestern eine Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien beschlossen.

Die Änderung sieht unter anderem vor, dass in der Vollversammlung des Gerichtes auf Antrag eines Mitgliedes geheim abzustimmen ist.

„Der Grund für diese Änderung ist für die Richter des Hauses nicht nachvollziebar und geht sicher nicht auf eine Initiative des Gerichtes zurück“, erklärt dazu die Wiener Sektion der Standesvertretung.

„Leider hat man einmal mehr verabsäumt, den Entwurf mit den Experten des Verwaltungsgerichtes zu erörtern. Eine geheime Abstimmung steht in unnötigem und unlösbaren Konflikt mit dem Verbot der Stimmenthaltung und dem Dirimierungsrecht des Präsidenten. Die Organistation der Vollversammlungen wird auch erheblich erschwert, weil nun für jede Sitzung Wahlzellen für die Möglichkeit einer geheimen Stimmabgabe bereitgestellt werden müssen. “

Weiters soll der Geschäftsverteilungsausschuss, der nach der Aufhebung der zugrunde liegenden Bestimmung ergänzt und für drei Jahre neu konstituiert wurde, nach dem Willen des Landtages bereits bis Oktober 2014 neuerlich gewählt werden.

Der Gesetzesentwurf als PDF …

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