Verwaltungsgerichte
Verfahrensdauer allein bestimmt nicht Qualität gerichtlicher Verfahren
Das Justizbarometer der EU-Kommission macht es, der österreichische Rechnungshof auch: Die Qualität von Gerichtsverfahren wird im Wesentlichen an der Verfahrensdauer gemessen. Damit schneiden jene Richter/Richterinnen am besten ab, die den Arbeitsaufwand möglichst gering halten. In einem Beitrag in der Presse wird klargestellt, dass die Verfahrensdauer allein gänzlich ungeeignet ist, die Qualität von Gerichtsverfahren zu bewerten. …
2014 war auch für den VwGH erfolgreich
Im ersten Jahr der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden weniger Fälle als erwartet an den VwGH herangetragen: Knapp 4.000 Rechtssachen fielen neu an, 2.500 davon sind schon abgeschlossen.
Aus dem „alten System“ waren Anfang 2014 noch 4.600 Verfahren anhängig, 3.000 wurden erledigt. Damit waren Ende 2014 insgesamt 3.000 Verfahren anhängig – um 1.600 weniger als Anfang 2014. Der Verwaltungsgerichtshof konnte damit seinen „Rucksack“ bedeutend verkleinern und die Entscheidungsfrist halbieren.
Im Dickicht des Föderalismus (2)
Parallele Justizstrukturen bilden sich heraus
Die Länder konnten bei Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit klare verfassungsrechtliche Vorgaben für die die Organisations- und Dienstrechte der Verwaltungsgerichte erfolgreich verhindern. Der damit eröffnete „Föderale Wettbewerb“ führt schon nach etwas mehr als einem Jahr bei den Verwaltungsgerichten zur Herausbildung neuer, von der ordentlichen Gerichtsbarkeit abweichender Strukturen im Organisations- und Dienstrecht.
So gibt es bereits Verwaltungsrichter, die an die Behörde „zurückverliehen“ werden, bei denen sie vor ihrer Ernennung beschäftigt waren, es gibt Verwaltungsrichter, die – karenzbedingt – nur Teilzeit arbeiten wollte, das aber nicht als Richter dürfen, sondern nur als (wieder weisungsgebundene) Verwaltungsbeamte, es gibt Richter, die – bei gleichen Voraussetzungen – Gehälter beziehen, die um bis zu 40 Prozent differieren und Richter die nicht Beamte, sondern Vertragsbedienstete sind. Für die Arbeitszeit der Richter gibt es in Österreich aktuell genauso viele unterschiedliche Regelungen wie es Definitionen von Finanzschulden gibt: zehn.
Im Dickicht des Föderalismus (1)
In Österreich gibt es unglaublich viele, unglaublich teure Parallelstrukturen; die Praxis des Finanzausgleichs entkoppelt Einnahmen- und Ausgabenverantwortung
Beim Förderwesen versickern geschätzte 15 Mrd. Euro jährlich in einem weitgehend unkoordinierten und vielfach intransparenten Nebeneinander von Bund und Länder. Das schreibt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger im seinem im Jahr 2013 erschienenen Buch „Österreich 2050“.
In Zahlen ausgedrückt: 99 Bezirke, 2357 Gemeinden, 64 Bundesräte, 77 Landesräte und 448 Landtagsabgeordnete, 141.000 Landes- und 74.000 Gemeindebeamte. Nur fünf andere Staaten weltweit, darunter Exoten wie Mikronesien, leisten sich eine so üppige Regionalbürokratie wie Österreich. Das hat die Zeitschrift „Profil“ im Jahr 2010 recherchiert.
Was bei dieser Aufzählung noch fehlt, sind die 120 Sonderbehörden, die bis zum 31.12.2013 für den Rechtsschutz im öffentlichen Recht verantwortlich waren.
VwG Judikatur / Vergaberecht
Der Grundsatz der Vergabe zu angemessenen Preisen gilt auch für Aufträge, die im Wege einer einfachen elektronischen Auktion vergeben werden.
Nach einer neuen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) liegt es in der Natur der Sache, dass etwaige Unterangebote gegebenenfalls nicht mit dem Erstangebot vor Durchführung der Auktion abgegeben werden, sondern sich gerade durch das wechselseitige Unterbieten am Schluss der Auktion ergeben könnten, weshalb die Prüfung, ob allenfalls ein Unterangebot vorliegt, naturgemäß beim erfolgreichen Letztangebot der Auktion Sinn macht.
VwG Judikatur / Vergaberecht
Neues zu „Fastweb“: Es kann nicht darauf ankommen, welche Ausscheidensgründe vorliegen, um die Antragslegitimation zu bejahen.
Einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) zu Folge ist in „Fastweb-Konstellationen“ der Gleichartigkeit von gegebenenfalls vorliegenden Ausscheidensgründen keine entscheidende Bedeutung beizumessen.
Judikatur VfGH: Verfassungsgericht verlangt bessere Mindestsicherung
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Familienbeihilfe darf nicht gegenverrechnet werden
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhilft Menschen mit Behinderung zu mehr Geld. Die Höchstrichter haben eine Bestimmung in der oberösterreichischen Mindestsicherungsverordnung wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben – diese hatte festgelegt, dass der Mindeststandard für alleinstehende volljährige Menschen mit Behinderung für das Jahr 2013 um 224,60 Euro pro Monat niedriger ist als jener für Menschen ohne Behinderung.
Österreich-Konvent: „Die Mehrheit will nicht, dass etwas passiert“
Einige Pläne wurden umgesetzt. Die zentrale Idee, eine neue Verfassung zu schaffen und Geld durch eine bessere Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern zu sparen, aber nicht.
Philipp Aichinger (Die Presse)
Ganz umsonst waren die Beratungen von damals dann doch nicht. Ja, sogar einiges, was damals diskutiert wurde, ist inzwischen umgesetzt.
Besoldung neu: Kernpunkte der Reform
Durch den Gesetzesbeschluss über das neue Besoldungssystem treten die Bestimmungen über den Vorrückungsstichtag vollständig außer Kraft. Es wird somit ein klare Bruchlinie zur früheren Rechtslage gezogen.
Die einzige Kontinuität besteht im Gehaltsansatz, der als Grundlage für die Überleitung ins neue System dient. Bereits das Märzgehalt wird auf Grundlage der neuen Besoldung berechnet werden.
Die Anrechnung von Vordienstzeiten ist im Vergleich zur Bestimmung des früheren Vorrückungsstichtags massiv eingeschränkt, es werden nur noch vier Anrechnungstatbestände vorgesehen: