Verwaltungsgericht Wien: Neugewählter Geschäftsverteilungsausschuss durch Landesgesetz aufgelöst

wien-wappenDas Verwaltungsgericht Wien kommt nicht zur Ruhe.

Erst vor wenigen Wochen hatte der Wiener Landtag eine Novelle zum Organisationsgesetz des VwG-Wien verabschiedet, um das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof vom 10.12.2013, G 46/2013-21, umzusetzen. Der Gerichtshof hatte die Vorgangsweise des Landes Wien, bei der Erlassung der Geschäftsverteilung den politisch bestellen Amtsmitgliedern (Präsident/Vizepräsident) ein deutliches Übergewicht zuzubilligen, als verfassungswidrig erachtet.

Nachdem nun entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes ein drittes Wahlmitglied in den Ausschuss gewählt wurde, greift das Land Wien durch eine weitere Gesetzesnovelle neuerlich tief in die innere Verwaltung des VGW ein.

Wie bereits berichtet sieht die Novelle vom 30. Juni vor, dass der an sich für drei Jahre gewählte Ausschuss vorzeitig aufgelöst wird und bis Oktober 2014 neu zu wählen ist. Da die Beweggründe für diese gesetzliche Regelung weder dem Gesetz noch Erläuterungen entnommen werden können und es auch kein Begutachtungsverfahren gegeben hat, kann nur vermutet werden, was den Gesetzgeber zu dieser Vorgangsweise bewogen hat. Naheliegend erscheint, dass das Land Wien durch eine Neuwahl eine Änderung der personellen Zusammensetzung des Ausschusses erwartet, zumal gleichzeitig auch ein neues Wahlrecht beschlossen wurde.

Völlig offen ist, wie sich dieser Eingriff in die Gerichtsorganisation auf die Arbeit des Verwaltungsgerichtes auswirken wird, erscheint es doch sehr zweifelhaft, dass die Vorgangsweise des Landes Wien, ein gewähltes richterliches Gremium vor Ablauf der gesetzlich festgelegten Bestelldauer aufzulösen, mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichtes vereinbar ist.

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