„Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen übermittelt, der eine Zwangsüberleitung der Kolleginnen und Kollegen in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt…“
So beschreibt die Gewerkschaft öffentlicher Dienst in ihrer Resolution vom 19. Jänner 2015 den Ablauf der „Verhandlungen“ mit dem Dienstgeber zur Umsetzung des Unionsrechts. Ein von der GÖD nach deutschen Vorbild vorgeschlagene europarechtskonforme Umstellung der Besoldungssysteme war davor vom Bundeskanzleramt abgelehnt worden.