Vorarlberg: Raststätte Hörbranz beschert dem Landesverwaltungsgericht das größte Verfahren aller Zeiten

orf-at200 Beschwerdeführer erhoben jetzt in zweiter Instanz 20 Beschwerden gegen den Baubescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Landesverwaltungsgerichts-Präsident Nikolaus Brandtner spricht im Hinblick auf 200 Beschwerdeführer vom größten Verfahren, das die zweite Instanz je zu behandeln hatte. Auch der frühere Unabhängige Verwaltungssenat hatte es demnach noch nie mit so vielen Beschwerdeführern zu tun.

Gegen den Baubescheid der Bezirkshauptmannschaft liegen 20 Beschwerden von Einzelpersonen und Gruppen vor. Anrainer aus Hörbranz und der deutschen Nachbarschaft wehren sich gegen die 15 Mio. Euro teure Autobahnrastätte unter anderem wegen des großen Flächenverbrauchs.

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Verfahrensrecht: Versäumnisse des Gesetzgebers werden sichtbar

fachgruppe verfahrensrechtBei der Einrichtung der Verwaltungsgerichte wurde darauf verzichtet, für das Verfahren ein kodifiziertes Verfahrensrecht – wie etwa eine in anderen Ländern übliche „Verwaltungsprozessordnung“– zu schaffen.

Das Nebeneinander von drei Verfahrensordnungen (Verwaltungsgerichtverfahrensgesetz – VwGVG, AVG und VStG) und die Vielzahl verfahrensrechtlicher Sonderbestimmungen in Materiengesetzen haben eine unübersichtliche Rechtslage geschaffen, welche modernen rechtsstaatlichen Standards nicht gerecht wird.

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Was bei der Architektur von Gerichtsgebäuden bedacht werden sollte – Leitlinien des Europarates

Default_en-banniere47_en-1Es ist eine Vielzahl von Faktoren, die beim Neubau oder der Neugestaltung von Gerichtsgebäude zu beachten sind.

Es sind Aspekte wie zentrale Lage, Erreichbarkeit mit öffentlichen und privaten Verkehrsmittel, innere und äußere Sicherheit des Gebäudes, die eine wichtige Rolle spielen, ebenso wie die gerichtsinternen Arbeitsabläufe, aber auch die Dauer und die Art der Nutzung durch die Parteien, Besucher und Gerichtsbediensteten.

Das Ministerkomitees des Europarates, genauer gesagt die „ Europäische Kommission für Effektivität in der Justiz“ (CEPEJ) hat in einer Arbeitsgruppe Leitlinien für die innere und äußere Ausgestaltung von Gerichten entwickelt und diese mit Interviews von Praktikern sowie mit Gestaltungsbeispielen illustriert.

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Verwaltungsgerichte: Landeshauptleute wollen Richtertalare in Landesfarben

Talar grün
Landesfarben am Richtertalar

Mit den seit einem Jahr tätigen Verwaltungsgerichten haben erstmals auch die Bundesländer „ihre“ Gerichte. Das soll für die Bürgerinnen und Bürger jetzt auch sichtbar werden.

So lautet das Ziel einer Ausschreibung der Landeshauptleutekonferenz für einen föderalen Wettbewerb zur Neugestaltung der Talare der Verwaltungsrichter.

„Wir wollen eine moderne und bürgernahe Gerichtsbarkeit. Die Nähe und Verbundenheit des Verwaltungsgerichtes zum eigenen Land und seiner Verwaltung soll sich auch in der Dienstkleidung der Richterinnen und Richter widerspiegeln“ heißt es dazu in einer Presseaussendung.

Das soll  in Applikationen in den jeweiligen Landesfarben sichtbar werden.

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Besoldung neu: Viel Arbeit für die Verwaltungsgerichte

aktenberge_bm_berli_308202bDie „Bundesbesoldung 2015“ ist weder EU-konform noch einkommensneutral. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsames Positionspapier der richterlichen Standesvertretungen und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).

Konkret wird aufgezeigt, dass mit der Gehaltsreform die vom EuGH festgestellten Diskriminierungen keineswegs beseitigt wurden, da sich die aktuelle Einstufung in ihrem Gehaltsansatz (Überleitungsbetrag) mittelbar am seinerzeitigen Vorrückungsstichtag orientiert, der in den überwiegenden Fällen Grundlage für das im Überleitungsmonat Februar 2015 bezogene Gehalt ist.

presse-logoZum selben Schluss gelangt auch ein aktueller Fachbeitrag im Rechtspanorama der „Presse“.

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Verwaltungsgericht Wien: Gesetz muss erneut repariert werden

 

wz_logoDie Stadt Wien muss ihr schon vor einem Jahr angepasstes Gesetz über das Verwaltungsgericht noch einmal reparieren:

Nach der Regelung über die Geschäftsverteilung hat der Verfassungsgerichtshof nun auch die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger als verfassungswidrig aufgehoben – mit Reparaturfrist bis Ende 2015.

Vor den VfGH gebracht hat diese Bestimmungen das Verwaltungsgericht Wien (VWG) selbst. Es bekämpfte konkret die Regelung, dass für alle Verwaltungsübertretungen, die mit maximal 1500 Euro Geldstrafe bedroht sind, Rechtspfleger und nicht Richter zuständig sind. Der VfGH gab dem VWG recht.

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Verfassungswidrig: Rechtspfleger zu mächtig

presse-logoIn einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass Rechtspfleger im Regelfall nicht geeignet sind, Beschwerden gegen Verwaltungsstrafen zur Gänze zu erledigen.

Bis Ende dieses Jahres muss der Landesgesetzgeber jetzt einen neuen Weg finden, wie das Gericht mit einer Fülle an Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltung fertig wir.

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Konzept eines „Rechtspflegergerichts“ ist gescheitert

Wappen Wien richtigBereits im Herbst 2012 hatte das Land Wien einen ersten Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht vorgelegt, der vorsah, nahezu alle Verwaltungsverfahren auf Rechtspfleger zu übertragen. (Siehe dazu: Wiener Politik will Zugriff auf neues Gericht)

Nach heftiger Kritik entschied sich der Landesgesetzgeber zu einer „abgespeckten“ Variante des Rechtspflegermodells .

Die Standesvertretung hatte schon im Oktober 2012 in ihrer Stellungnahme an die Wiener Landesregierung ausdrücklich davor gewarnt, diesen Weg zu beschreiten, hat aber bei der Politik kein Gehör gefunden.

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VfGH: Die weitreichende Übertragung von Aufgaben an Rechtspfleger in Wien ist verfassungswidrig

vfghlogoEine entsprechende Bestimmung im Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien wurde daher vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

Die Kompetenz der Rechtspfleger, Verfahren zu Verwaltungsstrafen bis zu 1500 Euro zu führen, bewirkt, dass sie gleichsam als Instanz über Schuld oder Unschuld zu befinden haben. Eine solche Übertragung einer richterlichen Tätigkeit an Rechtspfleger verstößt jedoch gegen die Verfassung. Es gilt eine Reparaturfrist bis Ende des Jahres.

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VfGH: Bundesfinanzgericht bleibt für Wiener Landesabgaben zuständig

Das Bundesfinanzgericht hegte Bedenken, ob die durch das Land Wien erfolgte Übertragung des Zuständigkeitsbereiches für Abgaben verfassungsrechtlich edeckt war. Es wurde daher beantragt, die betreffende Bestimmung (§ 5 des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien – WAOR) als verfassungswidrig aufzuheben. Der Verfassungsgerichtshof hat nun mit Erkenntnis vom 27. Februar …

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