48-Jähriger wollte Ordnungsstrafe nicht bezahlen. Er forderte von einem Richter Geld. Urteil: Drei Monate bedingt.
Von Claudia Stöcklöcker (NÖN)
Zu schnell war ein 48-Jähriger aus dem Bezirk Melk mit seinem Auto unterwegs und musste dafür Strafe zahlen. Das brachte ihn in Rage, wutentbrannt reichte er verunglimpfende Eingaben beim Landesverwaltungsgericht NÖ ein. Dafür setzte es eine saftige Ordnungsstrafe, Schluss war damit aber nicht.Der 48-Jährige warf einem Verwaltungsrichter zu Unrecht falsche Zeugenaussage vor und schickte ihm eine E-Mail.
Die Rechtsanwälte sehen die Pläne der Regierung, künftig ohne Weiteres in Bankkonten Einsicht nehmen zu können, als massiven Eingriff in bürgerliche Grundrechte und fordern mehrere Änderungen. Die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten sei zu wenig. Der Rechtsschutzbeauftragte sitze Tür an Tür mit dem Minister und werde vom Ministerium bezahlt. Das ist den Rechtsanwälten „zu wenig“, sie wollen …
Die Gründung des Sterbehilfevereins „Letzte Hilfe“ ist laut Wiener Verwaltungsgericht „gesetzeswidrig“. Nun ziehen die Initiatoren vor den Verfassungsgerichtshof.
Sie wollten einen Verein gründen, der schwerkranke Menschen beim Suizid unterstützt.
Das wurde den beiden Laizisten-Aktivisten Heinz Oberhummer und Eytan Reif, Sprecher der „Initiative Religion ist Privatsache“, von der Polizei verboten. Worauf die beiden Anzeige erstatteten. Nun hat das Wiener Verwaltungsgericht in der Sache entschieden – und die Untersagung der Vereinsgründung bestätigt.
Im Erkenntnis zur Zl. Ra 2014/03/0039 vom 27.11.2014 hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Parteistellung von Selbstverwaltungskörpern im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 9 Abs. 2 Z 1 VwGVG und Art. 120ff B-VG) auseinandergesetzt.
Verwaltungsrichter kritisieren Nachbesetzungen am Wiener Gericht.
Von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Wien will bei der Auswahl von Richtern für sein Landesverwaltungsgericht auf den Willen des Magistrats offenbar nicht verzichten. Dieser Tage wurden vier Mitglieder ernannt, die ab September frei werdende Stellen am Gericht übernehmen sollen. Nur eine der vier Personen fand sich auch auf Dreiervorschlägen des Personalausschusses des Gerichts; die drei anderen hatte nur eine vom Magistrat eingesetzte Kommission empfohlen.
Siegfried Königshofer, Richter am Landesverwaltungsgericht und Vorsitzender der Verwaltungsrichtervereinigung, sieht damit das Prinzip der richterlichen Selbstergänzung verletzt.
Personalsenat wurde bei Ernennung vier neuer Richter übergangen Das Wiener Verwaltungsgericht wird am 1. September vier neue Richter in seine Reihen aufnehmen. Die Posten waren im Oktober ausgeschrieben worden, rund 60 Bewerber haben sich gemeldet. Mitte Mai hat die für die Ernennung zuständige Wiener Landesregierung ihre Entscheidung getroffen. Und die entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie. …
Mit der am 20.Mai 2015 vom Europäischen Parlament beschlossenen neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 sollen Terrorismusfinanzierung, Steuerstraftaten und Korruption wirksamer bekämpft werden.
So sollen die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts in öffentliche EU-Register aufgenommen werden, in die Behörden und Personen mit „berechtigtem Interesse“, einsehen dürfen.
Beim Landesverwaltungsgericht Kärnten gelangen zwei (neue) Richterplanstellen zur Besetzung. Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese mit einem Bewerbungsbogen erfolgen, der bei den Portieren der Amtsgebäude des Amtes der Kärntner Landesregierung sowie bei der Posteinlaufstelle der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften aufliegt, bzw. im Internet verfügbar ist. Ende der Bewerbungsfrist ist der 19. Juni 2015 …
Was sind die wesentlichsten Erfahrungen der Personalsenate bei den ordentlichen Gerichten und welche Problemstellungen können im Rahmen der Dienstaufsicht auftreten; das waren die Fragenstellungen, die von Katharina LEHMAYER, Präsidentin des Landesgerichtes Linz, in ihrem sehr überzeugenden und praxisbezogenen Vortrag analysiert wurden.
Zu Beginn des Vortrags legte die Referentin die verfassungsrechtliche Grundlage der Justizverwaltung dar. Dabei wurde besonders betont, dass die Justizverwaltung, insoweit diese in Senaten ausgeübt wird, im Rahmen der Rechtsprechung – somit in richterlicher Unabhängigkeit – erfolgt und als Teil der richterlichen Selbstverwaltung das Herz der richterlichen Unabhängigkeit darstellt.
Als Aufgabe der Personalsenate wurde auf die Vornahme von Dienstbeschreibungen, die Erstattung von Besetzungsvorschlägen und die Erlassung der Geschäftsverteilung näher eingegangen. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Personalsenate wurde besonders hervor gestrichen, dass immer eine Mehrheit der Wahlmitgliedern gegenüber den Amtsmitgliedern vorgesehen ist.
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