
Nach dem „Scheitern“ der Bürgerkarte unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf für eine Digital-Offensive in der Verwaltung. Die Bürger sollen ein „Recht darauf haben, ihre Amtswege online zu erledigen“.
Neben der bisher mangelhaften Benutzerfreundlichkeit besteht ein weiteres gravierendes Problem darin, dass mit der Datenerfassung und Datenverwaltung in der öffentlichen Verwaltung zumindest zwölf verschiedene IT-Dienstleister beauftragt sind. Wie die Erfahrungen mit dem zentralen Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister oder dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gezeigt haben, liegt im Zusammenführen der verschiedenen technischen Lösungen das größte praktische Problem.

Gericht: Hochschülerschaft klagt erstmals Fachhochschule. Die ÖH nimmt das zum Anlass, um auf eine Gesetzesänderung zu pochen: Das FH-Studiengesetz soll Öffentliches Recht werden.
Der VfGH hat nun aufgrund eines Gesetzesprüfungsantrages bestätigt, dass sich die Zuständigkeit der (Landes-)verwaltungsgerichte für Richtlinienbeschwerden als „Verhaltensbeschwerde“ nach Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG bereits aus dem SPG ergibt und sich nicht geändert hat. 