Von den griechischen Kolleginnen und Kollegen wurde es spürbar als Zeichen aktiver Solidarität empfunden, dass die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) letzte Woche ihre jährliche Generalversammlung in Athen abgehalten hat.
Denn das Gefühl, mit den verheerenden Auswirkungen der Finanzkrise und der Flüchtlingskrise allein gelassen zu werden, ist dort allgegenwärtig.
Rechtsstaatskrise und Flüchtlingskrise waren auch die beherrschenden Themen der Beiträge. Neben Griechenland und Italien besteht auch in Deutschland und Schweden eine massive Belastung der Verwaltungsgerichte durch die Flüchtlingskrise, insbesondere durch Asylverfahren. Allein Schweden verzeichnete letztes Jahr 45.000 unbegleitete jugendliche Asylwerber.
Verwaltungsgerichte brauchen Unterstützung
Die zur Bewältigung der Verfahren verfolgten Strategien sind durchaus unterschiedlich: In Deutschland ist die Verwendung von „Richtern auf Zeit“ (Beamten, die nach vorübergehender Verwendung als Richter in die Verwaltung zurückkehren) zur Abarbeitung der Fälle nach wie vor in Diskussion, in Schweden ist man dazu übergegangen, pensionierte Richter zu aktivieren.
Auch in Österreich ist der Anstieg im Bereich Fremdenwesen und Asyl „überdimensional hoch“. Beim österreichischen Bundesverwaltungsgericht setzt man auf verstärkte Unterstützung der Richter mit wissenschaftlichen Mitarbeitern.
Rechtsstaatliche Standards werden abgebaut
Slowenien ist dem Beispiel Österreichs gefolgt und hat ebenfalls Notstandsmaßnahmen beschlossen, die es erlauben, Asylwerber ohne Durchführung eines Verfahrens an der Grenze zurückzuweisen. Maßnahmen wie diese verfolgen offenkundig das Ziel, rechtsstaatliche Standards abzubauen, gleichzeitig ist auch ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Gerichte zu beobachten, nicht nur in Ländern wie der Türkei, Ungarn oder Polen.
Der im Rahmen der Veranstaltung erfolgte Meinungs- und Informationsaustausch machte einmal mehr deutlich, wie wichtig die Vernetzung der Verwaltungsrichterinnen und Richter auf europäischer Ebene zur Aufrechterhaltung der rechtsstaatlichen Standards geworden ist.