Die Digitalisierung und die sozialen Medien werden auch die richterliche Tätigkeit verändern. Welche Veränderungen das sein könnten und welche Auswirkungen sie haben werden, war Thema des 23. Maiforums in Innsbruck.
Um Diskussionen breiteren Raum zu geben, war die Veranstaltung diesmal zweitgeteilt worden. Den eher theoretischen Vorträgen über die Digitalisierung im ersten Teil folgte im zweiten Teil eine Podiumsdiskussion über die praktischen Auswirkungen. Die Reaktionen und Diskussionen zeigten, dass dieses Konzept auf große Zustimmung gestoßen ist.
Bereits der Vortrag von Yvonne Hofstetter machte den rund 100 Verwaltungsrichterinnen und Richtern klar: Die Digitalisierung ist unumkehrbar und nur wenige wissen was passiert und wie es passiert. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit, selbst in juristischen Fachberufen. Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.
Hans Peter Lehofer zeigte in seinem Vortrag auf, zu welchen – zum Teil kafkaesken – Auswirkungen die restriktive Handhabung des Auskunftspflichtgesetzes und des Datenschutzgesetzes durch österreichische Behörde führt. So gibt es Fälle, in denen die Behörden sich weigerten, selbst über öffentlich verfügbare Daten Auskunft zu erteilen.
Darüber hinaus gab Lehofer in sehr komprimierter und übersichtlicher Form einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung der europäischen Gerichte hinsichtlich des Zugangs zu Informationen. Da die österreichische Rechtslage den europäischen Standards bei weitem nicht gerecht wird, werden hier auf die Verwaltungsgerichte noch große Herausforderungen zukommen
Die Statements der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Podiumsdiskussion waren nicht nur äußerst informativ, sie zeigten auch aktuellen Handlungsbedarf sowohl für die richterlichen Standesvertretungen als auch für die Gerichtpräsidien auf.
Die mediale Berichterstattung über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur dritten Landepiste wurde allgemein als Lehrbeispiel einer „Ligitation PR“ verstanden, mit dem offenkundigen Ziel, das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zu beeinflussen. In diesem Kontext wurde insbesondere von der Medienexpertin Maria Windhager und der Kommunikationsexpertin Saskia Waller auf bestehende Defizite der Gerichte im Umgang mit traditionellen und neuen Medien hingewiesen und Anregungen gegeben, wie diese beseitigt werden könnten.
Da der Diskussionsbedarf nach Ende der Veranstaltung noch lange nicht gestillt war, wird in den nächsten Tagen eine Zusammenfassung einzelner Beiträge auf „verwaltungsrichter.at“ erscheinen.