Wer in einem der neuen EU-Mitgliedsstaaten ein Gericht besucht, dem fallen als erstes auf den Gängen große Bildschirme auf, auf denen Ort, Zeit und Gegenstand öffentlicher mündlicher Verhandlungen ersichtlich sind.
Oft ist am Gericht auch die Abfrage von Verhandlungsterminen anderer Gericht möglich. Nach den Vorgaben der EU-Kommission bei den Beitrittsverhandlungen ist die Tätigkeit der Gerichte – und das betrifft vor allem Urteile und Verhandlungen – aus Gründen der Transparenz auch auf den von den Gerichten zu führenden Webseiten verpflichtend zu dokumentieren.
Einen Schritt weiter geht die Justiz in der Schweiz, insbesondere im Kanton St.Gallen: Dort kann auf den Webseiten der Gerichte nicht nur Ort und Zeit aktueller Verhandlung angerufen werden, es finden sich auch detailliert Angaben zum jeweiligen Sachverhalt und Verfahrensverlauf.
Selbst beim Verwaltungsgericht des Kantons, das nach dem Verfahrensrecht grundsätzlich ein schriftliches Verfahren führt, werden die behandelten Fälle auf der Webseite dokumentiert, auch wenn diese in einer nicht öffentlichen Verhandlung erörtert werden.
Siehe dazu auch:
Wie kommunizieren Gerichte im Zeitalter des Internets und der Sozialen Medien mit der Öffentlichkeit?