Einsparungen (3): Auch Bundesverwaltungsgericht betroffen

Letzte Woche hatte Justizminister Josef Moser noch mitgeteilt, dass es trotz des angekündigten Personalabbaus im Öffentlichen Dienst zu keinen Einsparungen bei Richtern und Staatsanwälten kommen werde.  

Nun stellt sich heraus, dass nicht nur bei den ordentlichen Gerichten, sondern auch am Bundesverwaltungsgericht Stellen gestrichen werden sollen. Insgesamt sollen 120 Stellen nicht nachbesetzt werden. Mit einer Protestaktion wollen sich Mitarbeiter gegen diese Sparpläne wehren.

Unterschriftenaktion geplant

Aufgrund geplanter Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht mehr garantieren, sagte Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung. Sie berichtet von „äußerst regem Zulauf“ zu einer Unterschriftenaktion.

Die Standesvertreter hoffen, mit dieser – ersten – Protestmaßnahme die Regierung zum Einlenken zu bewegen. Gibt es trotz der zu erwartenden breiten Ablehnung keine Gesprächsbereitschaft über das Justizbudget, „werden wir uns weitere Maßnahmen überlegen“, so Matejka. Denn mit den geplanten Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht im vorgesehenen Umfang aufrechterhalten: Längere Verfahren wären die Folge – und an eine zügige Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes sei nicht zu denken.

Matejka: Aufstockung dringend nötig

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M A I F O R U M 2018: „Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“ (Sophie Scholl)

Richterliche Integrität auf dem Prüfstand

Freitag, 08. Juni  2018,

Salzburg, Neue Residenz

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt.

Zum Tagungsthema:

Die mediale Berichterstattung über die „politnahe“ Bestellung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern und die persönlichen Angriffe auf den Richtersenat, der über die dritte Landepiste des Flughafens Wien entschieden hatte, mündeten letztlich in der Frage: „Sind die Richter redlich?“ (Wochenzeitschrift „Falter“ Nr. 13/2017). Damit ist die Diskussion über die Integrität von Richterinnen und Richtern, die unter verschiedenen Vorzeichen in einer Reihe europäischer Staaten schon länger stattfindet, nun auch in Österreich angekommen.

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Judikatur VfGH / Deckelung und Wartefrist bei niederösterreichischer Mindestsicherung sind verfassungswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hatte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Deckelung der Mindestsicherung und der Einführung einer Wartefrist die entsprechenden Bestimmungen des Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes in  160 Verfahren angefochten.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmungen nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben und festgestellt, dass das System der Deckelung der Ansprüche den konkreten Bedarf nicht berücksichtigt und die Einführung einer Wartefrist gleichheitswidrig ist (G 136/2017 ua, vom 12.03.2018).

Gerichtshof verweist auf ständige Rechtsprechung

Zur Frage der Deckelung verweist der Gerichtshof auf seine bisherige Rechtsprechung: „Auch wenn die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Größe der Haushaltsgemeinschaft abnehmen mögen, so ist doch immer noch je weiterer Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich.“ Es gebe also keinen sachlichen Grund, richtsatzmäßige Geldleistungen für eine Haushaltsgemeinschaft ab einer bestimmten Anzahl von Haushaltsangehörigen abrupt zu kürzen.

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Vortrag : „Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Verwaltungsgerichtsbarkeit“

VwGH-Präsident Rudolf Thienel (Presse)

Vortragender:

Univ.-Prof. Dr. Rudolf THIENEL

Präsident des Verwaltungsgerichtshofes

Mittwoch, 11.04.2018, 18.00 Uhr s.t.

Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal (Zugang: Wien 1., Lichtenfelsgasse 2, Feststiege I, 1. Stock)

Das Thema

Der Vortrag wird sich mit ausgewählten Fragen des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes befassen. Beleuchtet werden insbesondere die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur reformatorischen Entscheidung bzw. die Voraussetzungen, unter denen ein Verwaltungsgericht den angefochtenen Bescheid kassieren und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen darf.

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Judikatur VwGH / Planende Ziviltechniker dürfen auch vor dem Verwaltungsgericht berufsmäßig vertreten

Im diesbezüglichen Revisionsverfahren war fraglich, wie der Behördenbegriff auszulegen ist und ob die Verwaltungsgerichte als „Behörden“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG) anzusehen sind, vor denen Ziviltechniker berufsmäßig vertreten dürfen. Dies hat der VwGH in der Entscheidung vom 23.01.2018 zu Ra 2017/05/0090 bejaht.

§ 4 ZTG wurde weder im Zuge der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, noch danach geändert. Die Gesetzesmaterialien enthalten diesbezüglich keine Anhaltspunkte, ebenso nicht diejenigen zur gleichlautenden Vorgängerbestimmung des § 5 Abs. 1 lit. g ZTG 1957.

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Österreich verteidigt Auswahlverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte vor dem Europarat

In seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) kritisch mit der aktuellen Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Österreich auseinandergesetzt.

Unter anderem wurde gerügt, dass die Auswahl der Gerichtspräsidenten der neuen Verwaltungsgerichte ohne Mitwirkung der Richter erfolgt und nicht – entsprechend den europäischen Standards  – nach denselben Grundsätzen wie die Auswahl der Richter. Diese Kritik wurde seitens des Europarates (CCJE)aufgegriffen und Österreich Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen.

Justizminister nimmt Stellung

Im „Situation-Report 2017“ über die Situation der Justiz in Europa wird ein Schreiben des österreichischen Bundesministers für  Verfassung, Reformen,  Deregulierung und Justiz veröffentlicht (Seite 72 des Berichts), in dem dieser darauf hinweist, dass dieser Vorwurf nicht die österreichische Rechtslage widerspiegle („This  does  not  reflect  the  current  legal situation in Austria“).

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Einsparungen (2): Richter wollen sich „massiv wehren“

Proteste angekündigt

Die Richtervereinigung stellt sich erneut gegen Sparpläne der Bundesregierung. Laut ersten Informationen zum Justizbudget sei die Personalsituation zumindest für 2019 nach wie vor ungeklärt, kritisierte Präsidentin Sabine Matejka im Gespräch mit der APA. Sie sandte am Dienstag ein Terminansuchen an Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Protestmaßnahmen der Richter seien nicht ausgeschlossen. Wenn die Einsparungen wie befürchtet kämen, „werden wir uns sicher massiv wehren“. Wie genau, ließ Matejka noch offen.

Gerichtspraxis soll wieder verkürzt werden

Nicht nur könnte nur jede zweite oder dritte Stelle nachbesetzt werden, warnte sie, auch die Gerichtspraxis soll wieder von sieben auf fünf Monate zusammengekürzt werden, habe man erfahren. Erst 2016 war diese von fünf auf sieben Monate erhöht worden, nachdem die Ausbildung der Juristen im Zuge des Sparpakets 2011 stark eingeschränkt worden war.

Für Matejka wäre eine Verkürzung „unsinnig“; im Sinne der Ausbildung, aber auch, weil die Praktikanten aufgrund der angespannten Personalsituation fast schon als Systemerhalter fungierten. Deutliche Kürzungen seien auch im Bereich der Fortbildung und bei der IT (Stichwort: digitaler Akt) avisiert worden.

Massive Probleme bei nichtrichterlichem Personal

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Richterernennung (1): Nationalrats-Abgeordnete kann keine Richterin werden

Erstgereihte Bewerberin kommt beim Bundesfinanzgericht wegen Unvereinbarkeit nicht zum Zug

Bereits im Dezember 2016 waren beim Bundesfinanzgericht die offenen Stellen für 14 Richterinnen und Richter ausgeschrieben worden. Die Auswahlverfahren wurden schon im Frühjahr 2017 beendet (siehe dazu den Bericht der Tiroler Tageszeitung).

Das Finanzministerium hat die Reihungsvorschläge des Personalsenates allerdings erst jetzt dem Ministerrat vorgelegt. Letzte Woche hat die Regierung dem Bundespräsidenten 14 Kandidaten (acht Frauen und sechs Männer) für die offenen Richterposten zur Ernennung vorgeschlagen. Zum Zug kamen durchwegs die erstgereihten Bewerberinnen und Bewerber – mit Ausnahme der Außenstelle Innsbruck.

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„Dieselgate“: Deutsche Behörden entziehen Zulassungen

Im VW Abgasskandal erhalten zahlreiche Geschädigte zwischenzeitlich unliebsame Post durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) und durch die örtlichen Zulassungsstellen.

Das KBA droht den Geschädigten, die das Update bisher nicht haben aufspielen lassen damit, die Daten an die örtliche Zulassungsstelle weiterzugeben, damit diese die Zulassung für das Fahrzeug entziehen und die Fahrzeuge stilllegen kann. Üblicherweise gibt das KBA die Daten an die örtliche Zulassungsstelle 18 Monate, nachdem die neue Software zur Verfügung stand, weiter. Zwischenzeitlich haben örtliche Zulassungsstellen angedroht, Fahrzeuge stillzulegen bzw. haben die Stilllegung bereits angeordnet. Dies betrifft derzeit hauptsächlich den VW Amarok, den Seat Exeo, den VW Golf und den Audi A4. Jedoch kommen täglich neue Fahrzeugtypen hinzu.

Bevor eine Stilllegungsverfügung erfolgt, werden die Geschädigten jedoch angehört. Im Rahmen dieser Verfahren haben Betroffenen gegen die sogenannten Stilllegungsverfügungen Eilanträge bei verschiedenen Verwaltungsgerichten gestellt. Entscheidungen werden demnächst erwartet.

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Verwaltungsgericht kippt Bestrafung von Zeitungsverkäufern

Die Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Bludenz hatten Verkäufer von Straßenzeitungen abgestraft, weil sie keine Bewilligung für den Verkauf vorweisen konnten. Nur: Solche Bewilligungen braucht es nicht, urteilte jetzt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.

Februar 2017: Ein Mann verkauft in der Bregenzer Fußgängerzone die Straßenzeitung „Marie“. Zwei Polizisten kontrollieren ihn und zeigen ihn an. Begründung für das vermeintliche Verwaltungsdelikt: Er habe eine öffentliche Straße ohne Bewilligung bestimmungswidrig benutzt. Die Strafe: 50 Euro oder acht Stunden Ersatzhaft.

Gericht: Kein „Sondergebrauch“

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