Die Grünen begrüßen die Einführung der Verwaltungsgerichte. Damit kann jede behördliche Entscheidung durch die (rechtlich) Betroffenen einer gerichtlichen Kontrolle zugeführt werden.
Daniela Musiol
Hoffnung auf den Schultern der RichterInnen
Das Projekt lebt von der Annahme, dass RichterInnen rechtskonformer entscheiden als die weisungsgebundene BeamtInnen. Das Projekt steht und fällt daher mit der tatsächlichen Unabhängigkeit der RichterInnen. Sie soll durch Regeln zu Bestellung, Bestellungserfordernissen, Dienst- und Organisationsrecht erreicht werden. Ab 1. Jänner 2014 sollen die neuen Verwaltungsgerichte arbeiten. Es wird in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht und auf Bundesebene zwei Bundesverwaltungsgerichte geben.
Auf Länderebene kommt den Grünen beim Organisations- und Dienstrecht – insbesondere in den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung OÖ und Wien – besondere Umsetzungsverantwortung zu.