Die Kritik des Kanzlers an der Justiz hat Wellen geschlagen. Dass Kurz eine Aussprache will, ist für den Richter Oliver Scheiber ein Tabubruch
Der von Bundeskanzler Sebastian Kurz einberufene – und von Justizministerin Alma Zadić zur „Aussprache“ herabgestufte – runde Tisch über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sorgt für Kritik. Oliver Scheiber, Gerichtsvorsteher am Bezirksgericht Wien-Meidling, empörte sich in den sozialen Medien. Im Gespräch mit dem STANDARD erklärt er, warum er das als dramatische Entwicklung sieht und derartige Tendenzen oft Vorboten autoritärer Regierungsstile seien.
STANDARD: Was stört Sie daran, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz einen runden Tisch einberufen hat, bei dem Verfahrensdauer, Vertrauen in die Justiz und Unabhängigkeit und Objektivität diskutiert werden sollen?
Scheiber: Entweder liegt beim Bundeskanzler ein völliges Missverstehen der Gewaltentrennung und Checks and Balances in einem Rechtsstaat vor – diese Naivität und dieses Unwissen würden mir Angst machen. Oder er will Signale an die Staatsanwaltschaft senden, künftig anders vorzugehen. Das wäre ein unzulässiger Übergriff des Kanzlers auf Organe der Gerichtsbarkeit.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) äußert in seiner Stellungnahme zur Regierungsvorlage zum sog. Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG) grundlegende Bedenken gegen die vorgesehene Bevorzugung von Infrastrukturprojekten durch Verordnung der Bundesregierung.
In einer gemeinsamen positiven Stellungnahme zur geplanten Neuregelung der Verfahrenshilfe wurden auch Vorschläge unterbreitet, die nach Ansicht der PräsidentInnen der Verwaltungsgerichte mit überschaubarem legistischen Aufwand zu einer erheblichen Effizienzsteigerung der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit führen würden.

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So sei die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Amtsenthebung eines Richters mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar, da die Abberufung eines Richters nur durch ein richterliches Disziplinarerkenntnis erfolgen dürfe. Die vorgesehene Regelung ermögliche aber ein Vorgehen gegen „unbotmäßige“ Richter.