
Das Regierungsprogramm 2025 bis 2019 (Seite 81) sieht die Schaffung einer verfassungskonformen Gefährderüberwachung zum Zweck gezielter Terrorbekämpfung vor. Das Innenministerium hat dazu einen Ministerialentwurf vorgelegt; die Begutachtungsfrist läuft noch bis morgen. Zahlreiche kritische Stellungnahmen sind bereits eingelangt, darüber hinaus hält auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak eine verfassungskonforme Gefährderüberwachung mit dem von Innenminister Gerhard Karner in Begutachtung geschickten Gesetzentwurf „für schlichtweg nicht möglich“.
Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) hat eine Stellungnahme abgegeben, in der dieser zur „Aufschiebung“ von sicherheitspolizeilichem Einschreiten oder kriminalpolizeilichen Ermittlungen kritisiert, dass ein Staat, der das Gewaltmonopol zum Schutz seiner Bürger beansprucht, unabweisbare Gründe dafür ins Treffen führen können muss, vom Schutz seiner Bürger Abstand zu nehmen. Eine rechtspolitische Begründung für eine solche Abwägung fehle im Entwurf.