Recht auf Gesundheit und Demonstrationsfreiheit

Aus Anlass der letzte Woche stattgefundenen Demonstration in Wien, an der rund 50.000 Menschen teilnahmen, analysieren ein Virologe und ein Verfassungsjurist in einem Beitrag in der „Wiener Zeitung“ die Lage bei Versammlungen.

Übertragungsrate im Freien 19-fach geringer

„Wenn die Menschen eng beisammenstehen, einander anhusten und ihre Parolen schreien, kann es leichter zu einer Übertragung des Virus kommen“, sagt dazu Heinz Burgmann, Professor für Innere Medizin an der Medizinischen Universität Wien, zur „Wiener Zeitung“. Umarmen sie einander auch noch, steige das Risiko umso mehr. Zudem sei es schwierig, „die Kontakte bei einer Infektion auf einer Demonstration rückzuverfolgen“.

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Corona-Apps: Internetkonzerne geben Staaten die Regeln vor

Die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme spielen bei der Entwicklung von Corona-Apps eine entscheidende Rolle. Die Macht der US-Konzerne zwingt viele Länder zum Einlenken.

Die Corona-Pandemie hat den Alltag in Europa verändert. Über Wochen galten strenge Kontaktsperren. Jetzt werden die Maßnahmen gelockert. Damit sich das Virus nicht wieder schnell ausbreiten kann, planen viele Staaten die Installierung von Smartphone-Apps.

Eine entscheidende Rolle spielen dabei aber die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme: Die US-Konzerne Google und Apple müssen das Programm auf Geräten mit ihren Systemen zulassen und eine Schnittstelle öffnen. (Siehe dazu: Apple und Google veröffentlichen Schnittstellen für Corona-Warn-Apps)

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Corona und Verfassung – heiligt der Zweck die Mittel?

Das Thema „Corona und Verfassung“ birgt eine ganze Fülle unterschiedlicher Themen, die in der Verfassungsrechtswissenschaft quer über alle Kontinente wie auch in der Politik und in sozialen Medien intensiv diskutiert werden. Einige davon beleuchtet Dr. Anna Gamper, Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, in ihrem lesenswerten Beitrag, der im Magazin der Österreichischen HochschülerInnenschaft publiziert wurde.

Ausgehend von einer historischen Betrachtung des Begriffs „Staatsnotstand“ in der Allgemeinen Staatslehre beschäftigt sich Dr. Anna Gamper mit der „neuen Normalität“ im Verfassungsrecht, den Grundrechten und dem Rechtsschutz im Corona-Stresstest und stellt schließlich die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligen kann.

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Corona-Krise: Überwachung durch „Contact Tracing-Apps“ als Teil der „neuen Normalität“ ?

Die Leiterin der dem Bundeskanzleramt angegliederten Denkfabrik „Think Austria“, Antonella Mei-Pochtler, geht davon aus, dass „Contact-Tracing-Apps“ und andere Technologien künftig wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens sein werden.

„Das wird Teil der neuen Normalität sein. Jeder wird eine App haben“, sagte die Kanzler-Beraterin der „Financial Times“. Die europäischen Länder müssten sich an Tools gewöhnen, die „am Rand des demokratischen Modells“ seien. (Siehe dazu: Kurz-Beraterin Mei-Pochtler: „Jeder wird eine App haben“)

Damit bestätigt sie bereits geäußerte Vermutungen, die Bundesregierung bereite eine verpflichtende Installation von „Contact Tracing-Apps“ auf Smartphones vor, sollte es eine „zweite Welle“ bei den Corona-Infektionen geben. Und Bundeskanzler Kurz wolle dabei am Beispiel Israels orientieren (Siehe dazu: Smart wie Bibi).

Kein App ohne amerikanische Internetkonzerne

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Corona-Krise: Lockerungsmaßnahmen in Kraft

Donnerstag Abend wurde die Verordnung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (COVID-19-Lockerungsverordnung).

Die Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft und ist mit 30. Juni 2020 befristet. Die Maßnahmen werden auf §§ 1 und 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes und § 15 des Epidemiegesetzes gestützt.

Hier die Maßnahmen im Überblick: 

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Grundrechte: Verpflichtende Tracking-App wäre verfassungswidrig

Während gegen einen völlig freiwilligen Einsatz der App aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden wäre, würde eine Pflicht dazu in vielfältiger Weise die Grundrechte unzulässig beschränken, schreiben die Professoren Anna Gamper und Peter Bußjäger vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Experten betonen, dass die App zunächst keine Infektion verhindere, sondern lediglich eine Benachrichtigung veranlasse, wonach jemand infiziert sei. Ob die per digitalem Handshake aufgefundene Person, der eine infizierte Person begegnet ist, sich selbst tatsächlich infiziert hat, ist damit noch nicht gesagt. Eine übervorsichtige oder auch missbräuchliche Aktivierung des Handshake könnte vielmehr dazu führen, dass Personen informiert werden und sich in Quarantäne begeben müssen, die nicht nur nicht infiziert sind, sondern die sich objektiv gesehen nicht einmal infizieren konnten, etwa weil sie einen ausreichenden Abstand eingehalten haben.

„Großflächige Quarantänisierung“

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Frühlingshaft [1] oder: Grundrechte sind kein Schönwetter­programm

Jetzt ist in meinem Leben die erste echte Krise da und es dauert keine Woche, da sehe ich meine (ungarische) Kindheit wiederkommen, schreibt der Datenschutzexperte Nikolaus Forgó in diesem sehr persönlichen Gastkommentar.

Ich bin 1968 geboren und habe einen Vater, der 1956 aus Ungarn geflüchtet ist. Meine frühen Kindheitserinnerungen, aus den 1970er Jahren, handeln von LKW-brechenden Schlagbäumen, Grenzpolizisten mit Maschinengewehren, den Anweisungen meiner Eltern, an der Grenze im Auto nur ja ruhig zu sitzen und nichts zu sagen, wenn wir irgendwas gefragt würden. Budapest grau, der Geruch nach Kohle in den Straßen, verfallende Häuser, vor allem aber das ständige Gefühl, vorsichtig sein zu müssen, nichts Unbedachtes zu sagen, man weiß ja nie, der Vater ist nicht legal aus dem Land gegangen. Kindliche Zufallsbekanntschaften, bei denen ich eine Mischung aus Mitleid und Glückseligkeit empfand, weil ich ja, wenn nur nichts Unerwartetes geschah, wieder zurückkonnte, hinter den Schlagbaum, auf die andere Seite, in die Freiheit.

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Corona-Krise: Zuerst die Pandemie, dann der Überwachungsstaat?

Im Kampf gegen den Coronavirus-Ausbruch greifen die Regierungen weltweit zu umstrittenen Überwachungsinstrumenten. Auch in Österreich.

Die Aufregung war groß, als bekannt wurde, dass der Mobilfunker A1 Bewegungsströme von Handynutzern an die Regierung lieferte. Die Daten sollten zeigen, wie und ob die sozialen Kontakte, die für die Verbreitung der neuen Lungenkrankheit verantwortlich sind, abnahmen oder nicht.

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Corona-Krise in Südosteuropa: Quarantäne für den Rechtsstaat

Einige Staaten in Mittel- und Südosteuropa nutzen die Corona-Krise, um rechtsstaatliche Grundsätze und Institutionen auszuhebeln. Allen voran Ungarn. Die EU-Kommission will zu diesen Vorgängen vorläufig keine Stellungnahme abgeben.

Geltung der EMRK wird ausgesetzt

In Zeiten von Epidemien müssen Gesellschaften massive Einschränkungen ihres öffentlichen Lebens hinnehmen. So auch in der aktuellen Corona-Krise. Es geht, für alle nachvollziehbar, bei befristeten Kontaktverboten, Ausgangs- und Reisesperren darum, die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen. Nun jedoch nutzen einige mittel- und südosteuropäische Länder die Corona-Krise, um den Rechtsstaat auszuhebeln, ohne dass dies bessere Erfolgsaussichten bei der Bekämpfung der Epidemie hätte.

So etwa will die neue slowakische Regierung ein Gesetz verabschieden, das staatlichen Institutionen den Zugriff auf Daten von Telekommunikationsbetreibern erlaubt. Durch Handy-Tracking soll sichergestellt werden, dass Personen in Quarantäne isoliert bleiben.

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EU-Kommission: Nutzung persönlicher Daten rechtens

Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, sensible persönliche Daten im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verwenden. Prinzipiell sei die Verarbeitung persönlicher Daten mit Bezug zur Gesundheit laut EU-Datenschutzvorgaben zwar verboten, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde laut orf.at.

Der Schutz der öffentlichen Gesundheit könne aber ein rechtliches Motiv für eine Ausnahme von dieser Regel sein.

Die statistische Auswertung anonymisierter Massendaten sei ohne Weiteres mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Und auch der Austausch und die Auswertung personenbezogener Daten sei „aus Gründen des Gemeinwohls“ möglich, sagte der Kommissionssprecher. Die jeweilige nationale Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten müsse den rechtlichen Rahmen für derartige Abweichungen von der DSGVO definieren.

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