Die Vorgangsweise der Sicherheitsbehörden, Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zu untersagen, nimmt Alexander Somek, Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Wien in einem Gastbeitrag in der “Presse” zum Anlass, die Verhältnismäßigkeit dieser Verbote zu hinterfragen.
Somek bezweifelt, dass es ausreicht, die aktuellen Demonstrationsverbote mit dem Schutz der Gesundheit zu begründen. Der sog. Rationalitätstest als elementares Prüfverfahren im öffentlichen Recht verlange bei Grundrechtseingriffen einen engen Mittel-Zweck-Zusammenhang. Sei dieser nicht gegeben, fiele der Zweckverfolgung zu viel Freiheit zum Opfer.