Corona-Maßnahmen: Deutsches Verwaltungsgericht kippt nächtliche Ausgangssperre

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden.

Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

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Corona-Krise: Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote verlängert, Impfplan wird adaptiert

Der harte Lockdown in Österreich wird bis 7. Februar verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern einer entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers zugestimmt. 

Demnach werden die derzeit mit 3. Februar befristeten Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote für weitere vier Tage gelten (4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung). Über die konkrete Vorgangsweise nach dem 7. Februar wird der Hauptausschuss weiter beraten, ein konkreter Verordnungsvorschlag wurde dem Parlament noch nicht übermittelt.

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Corona-Krise: Verlängerung des Lockdowns bis 3. Februar 2021

Coronavirus

Mir der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-NotMV) wird nicht nur der Lockdown bis mindestens 3. Februar verlängert, sondern sind auch weitere Verschärfungen vorgesehen.

Der Mindestabstand wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind natürlich Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

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Corona-Krise: Erste Klagen gegen Impfverordnung in Deutschland

Während in Österreich ein Impfverordnung bis dato nicht erlassen wurde, hat der deutsche Gesundheitsminister die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bereits im Mitte Dezember unterzeichnet. Sie legt unter anderem fest, wer zuerst geimpft werden soll.

Priorisierung umstritten

Eine Priorisierung bei der Corona-Impfung wird damit begründet, dass entsprechende Vakzine bislang knapp sind und nicht jeder, der will, sofort geimpft werden kann. Der Gesundheitsminister stützt sich dabei auf die Verordnungsermächtigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Festgelegt wird darin, dass Bund und Länder den zunächst nur begrenzt vorhandenen Impfstoff in einer festgelegten Reihenfolge einsetzen sollen. Hochaltrige und besonders von schweren Infektionsverläufen gefährdete Personen stehen dabei ganz vorne auf der Liste – ebenso wie Pflegekräfte in Altenheimen.

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Corona-Krise: Diskussion um Sonderrechte für geimpfte und genesene Personen spitzt sich zu

Coronavirus

Seit europaweit Impfstoffe gegen das Corona-Virus zur Verfügung stehen, hat die Debatte über Sonderrechte für genesene und geimpfte Personen deutlich an Fahrt gewonnen.

Einführung von Immunitätspässen abgelehnt

Begonnen hatte die Diskussion bereits, als die ersten Personen von der Corona-Infektion genesen waren und sich die Frage stellte, ob genesene Personen denselben Einschränkungen der Bewegungsfreiheit unterliegen wie noch nicht erkrankte Personen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erteilte „Immunitätspässen“ im April letzten Jahres eine Absage, der deutsche Ethikrat im September 2020, wobei rund die Hälfte des Gremiums – unter bestimmtem Voraussetzungen eine stufenweise Einführung einer Immunitätsbescheinigung für sinnvoll hielt.

Bereits damals hatten Kritiker aber vor einer Spaltung der Gesellschaft gewarnt (Siehe dazu: Das Für und Wider eines Immunitätspasses)

Erstmals Begünstigungen für geimpfte und genesene Personen in deutscher Reiseverordnung

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Ethische Fragen einer Impfung gegen COVID-19

In einem Beitrag im Rechtspanorama der „Presse“ wird massive Kritik an der Stellungnahme der Bioethikkommission geübt, welche auch Überlegungen zu Grundrechtseinschränkungen enthält.

Die Autorin, welche u.a. als Expertin für die WHO tätig ist, bemängelt, dass die Stellungnahme der Bioethikkommission nicht ausreichend auf den Umstand hinweise, dass das Zulassungsverfahren für die Impfstoffe hinsichtlich Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit nicht den herkömmlichen Arzneimittelstandards entspreche. Dies sei im Dezember 2020 von der EU-Kommission auch so bestätigt worden. Der erste Pandemieimpfstoff sei daher vorerst nur für zwölf Monate unter der Bedingung zugelassen worden, dass bis Ende 2023 eine Wirksamkeits- und Sicherheitsstudie vorgelegt werde.

Ebenso lasse die Stellungnahme außer Betracht, dass als Langzeitfolge der Impfung gegen die Schweinegrippe im Jahr 2009 insbesondere Kinder an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt waren. (Siehe dazu: SG Koblenz bejaht Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung)

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Hauptausschuss genehmigt COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

ÖVP, Grüne und SPÖ stellen mehrheitlich Einvernehmen über Weihnachtsregelungen her

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ das Einvernehmen über die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Änderungen der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung hergestellt. Damit können die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen anlässlich der erwartbaren Sozialkontakte zu den Weihnachtsfeiertagen am Samstag, dem 26. Dezember, in Kraft treten und sollen einen neuerlichen Anstieg der Zahl an Neuinfektionen verhindern.

Anschober: Maßnahmen wegen kontaktintensiven Feiertagen notwendig

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Hauptausschuss genehmigt COVID-19-Regelungen für Weihnachten (3. COVID-19-SchuMaV)

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die gelockerten COVID-19-Regelungen für Weihnachten genehmigt. Für die nächsten Tage bleiben zwar Treffen im privaten Wohnbereich auf nicht mehr als sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich minderjähriger Kinder begrenzt, eine Ausnahme gibt es davon allerdings zu Weihnachten am 24. und 25. Dezember. Am Weihnachts- und Christtag sind demnach Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten erlaubt. Die entsprechende 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ auf den Weg gebracht.

In seiner Erklärung über die aktuelle Corona-Lage in Österreich sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober, dass der rasante Anstieg der Zahl an Neuinfektionen an SARS-CoV-2 in Österreich durch den harten Lockdown tatsächlich gebremst werden konnte. Demnach ist laut Angaben des Gesundheitsministers der Reproduktionsfaktor von 1,3 auf 0,88 gesunken und die 7-Tages-Inzidenz von 600 auf 220 zurückgegangen. Das sei noch immer zu hoch, so der Minister, angestrebt werde ein Wert unter 100.

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Corona App und digitale Grundrechte

Im aktuellen Podcast von Univ.-Prof. Forgo (Universität Wien) wird im Gespräch mit Dr. Christof Tschohl (Digital Human Rights Center) praxisnah und verständlich die rechtliche Problematik rund um die Anwendung der „Corona-App“ erörtert.

Dr. Tschohl war seitens des Roten Kreuz federführend an der Entwicklung dieser Anwendung begleitet und hatte die erste umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung zu diesem App verfasst. Er wendet sich gegen die Grundannahme, dass es zur Bekämpfung höherer Ziele wie Gesundheitsschutz, Sicherheit etc. erforderlich ist, auf Datenschutz zu verzichten. Eine effektive Anwendung der App setze die freiwillige Teilnahme voraus, jeder Zwang führe zur überbordenden Überwachung.

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2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist ab heute in Kraft

Der Hauptausschuss gab am 04.12.2020 grünes Licht für neue COVID-19-Verordnung. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ dem von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Entwurf zu. Die neue Verordnung löst ab 07. Dezember 2020 die aktuelle Verordnung ab und gilt bis zum Ablauf des 23. Dezember 2020 – bzw., was die Ausgangsregelungen betrifft, bis zum 16. Dezember 2020.

Kernpunkt der Verordnung sind eine deutliche Lockerung der Ausgangsbeschränkungen und eine Öffnung des Handels. Zur Gänze aufgehoben wird der Lockdown aber nicht, was Gesundheitsminister Anschober im Ausschuss damit begründete, dass die Infektionszahlen nach wie vor „extrem hoch“ seien und sich die Lage in den Intensivstationen noch nicht entspannt habe. Wortmeldungen von Seiten der Abgeordneten gab es dieses Mal nicht, FPÖ und NEOS stimmten allerdings auch gegen diesen Entwurf.

Lockdown hat gegriffen, Infektionszahlen bleiben aber hoch

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