Corona–Maßnahmen als Herausforderungen für den Rechtsstaat (1)

Die Vorgangsweise der Sicherheitsbehörden, Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zu untersagen, nimmt Alexander Somek, Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Wien in einem Gastbeitrag in der “Presse” zum Anlass, die Verhältnismäßigkeit dieser Verbote zu hinterfragen. 

Somek bezweifelt, dass es ausreicht, die aktuellen Demonstrationsverbote mit dem Schutz der Gesundheit zu begründen. Der sog. Rationalitätstest als elementares Prüfverfahren im öffentlichen Recht verlange bei Grundrechtseingriffen einen engen Mittel-Zweck-Zusammenhang. Sei dieser nicht gegeben, fiele der Zweckverfolgung zu viel Freiheit zum Opfer.

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Corona-Krise: Verschärfung der Einreiseverordnung, Teile Tirols werden zum Epidemiegebiet

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Virusmutationen wird die Einreise nach Österreich durch eine Änderung der COVID-19-Einreiseverordnung weiter verschärft.

Nunmehr muss bereits bei der Einreise nach Österreich ein ärztliches Zeugnis bzw. ein Testergebnis vorliegen. Zusätzlich ist die Quarantäne nach den bisherigen Vorgaben anzutreten. Kann das ärztliche Zeugnis bzw. das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach der Einreise, eine Testung auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 nachzuholen. Zu beachten ist, dass der Test binnen 24 Stunden nicht die quarantänebeendende Testung frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise ersetzen kann. „Selbsttests“ dürfen dafür nicht herangezogen werden.

Nordtirol wird Epidemiegebiet

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Corona-Maßnahmen: Deutsches Verwaltungsgericht kippt nächtliche Ausgangssperre

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden.

Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

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Corona-Krise: Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote verlängert, Impfplan wird adaptiert

Der harte Lockdown in Österreich wird bis 7. Februar verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern einer entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers zugestimmt. 

Demnach werden die derzeit mit 3. Februar befristeten Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote für weitere vier Tage gelten (4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung). Über die konkrete Vorgangsweise nach dem 7. Februar wird der Hauptausschuss weiter beraten, ein konkreter Verordnungsvorschlag wurde dem Parlament noch nicht übermittelt.

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Corona-Krise: Verlängerung des Lockdowns bis 3. Februar 2021

Coronavirus

Mir der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-NotMV) wird nicht nur der Lockdown bis mindestens 3. Februar verlängert, sondern sind auch weitere Verschärfungen vorgesehen.

Der Mindestabstand wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind natürlich Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

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Corona-Krise: Erste Klagen gegen Impfverordnung in Deutschland

Während in Österreich ein Impfverordnung bis dato nicht erlassen wurde, hat der deutsche Gesundheitsminister die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bereits im Mitte Dezember unterzeichnet. Sie legt unter anderem fest, wer zuerst geimpft werden soll.

Priorisierung umstritten

Eine Priorisierung bei der Corona-Impfung wird damit begründet, dass entsprechende Vakzine bislang knapp sind und nicht jeder, der will, sofort geimpft werden kann. Der Gesundheitsminister stützt sich dabei auf die Verordnungsermächtigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Festgelegt wird darin, dass Bund und Länder den zunächst nur begrenzt vorhandenen Impfstoff in einer festgelegten Reihenfolge einsetzen sollen. Hochaltrige und besonders von schweren Infektionsverläufen gefährdete Personen stehen dabei ganz vorne auf der Liste – ebenso wie Pflegekräfte in Altenheimen.

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Corona-Krise: Diskussion um Sonderrechte für geimpfte und genesene Personen spitzt sich zu

Coronavirus

Seit europaweit Impfstoffe gegen das Corona-Virus zur Verfügung stehen, hat die Debatte über Sonderrechte für genesene und geimpfte Personen deutlich an Fahrt gewonnen.

Einführung von Immunitätspässen abgelehnt

Begonnen hatte die Diskussion bereits, als die ersten Personen von der Corona-Infektion genesen waren und sich die Frage stellte, ob genesene Personen denselben Einschränkungen der Bewegungsfreiheit unterliegen wie noch nicht erkrankte Personen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erteilte „Immunitätspässen“ im April letzten Jahres eine Absage, der deutsche Ethikrat im September 2020, wobei rund die Hälfte des Gremiums – unter bestimmtem Voraussetzungen eine stufenweise Einführung einer Immunitätsbescheinigung für sinnvoll hielt.

Bereits damals hatten Kritiker aber vor einer Spaltung der Gesellschaft gewarnt (Siehe dazu: Das Für und Wider eines Immunitätspasses)

Erstmals Begünstigungen für geimpfte und genesene Personen in deutscher Reiseverordnung

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Ethische Fragen einer Impfung gegen COVID-19

In einem Beitrag im Rechtspanorama der „Presse“ wird massive Kritik an der Stellungnahme der Bioethikkommission geübt, welche auch Überlegungen zu Grundrechtseinschränkungen enthält.

Die Autorin, welche u.a. als Expertin für die WHO tätig ist, bemängelt, dass die Stellungnahme der Bioethikkommission nicht ausreichend auf den Umstand hinweise, dass das Zulassungsverfahren für die Impfstoffe hinsichtlich Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit nicht den herkömmlichen Arzneimittelstandards entspreche. Dies sei im Dezember 2020 von der EU-Kommission auch so bestätigt worden. Der erste Pandemieimpfstoff sei daher vorerst nur für zwölf Monate unter der Bedingung zugelassen worden, dass bis Ende 2023 eine Wirksamkeits- und Sicherheitsstudie vorgelegt werde.

Ebenso lasse die Stellungnahme außer Betracht, dass als Langzeitfolge der Impfung gegen die Schweinegrippe im Jahr 2009 insbesondere Kinder an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt waren. (Siehe dazu: SG Koblenz bejaht Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung)

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Hauptausschuss genehmigt COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

ÖVP, Grüne und SPÖ stellen mehrheitlich Einvernehmen über Weihnachtsregelungen her

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ das Einvernehmen über die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Änderungen der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung hergestellt. Damit können die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen anlässlich der erwartbaren Sozialkontakte zu den Weihnachtsfeiertagen am Samstag, dem 26. Dezember, in Kraft treten und sollen einen neuerlichen Anstieg der Zahl an Neuinfektionen verhindern.

Anschober: Maßnahmen wegen kontaktintensiven Feiertagen notwendig

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Hauptausschuss genehmigt COVID-19-Regelungen für Weihnachten (3. COVID-19-SchuMaV)

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die gelockerten COVID-19-Regelungen für Weihnachten genehmigt. Für die nächsten Tage bleiben zwar Treffen im privaten Wohnbereich auf nicht mehr als sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich minderjähriger Kinder begrenzt, eine Ausnahme gibt es davon allerdings zu Weihnachten am 24. und 25. Dezember. Am Weihnachts- und Christtag sind demnach Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten erlaubt. Die entsprechende 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ auf den Weg gebracht.

In seiner Erklärung über die aktuelle Corona-Lage in Österreich sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober, dass der rasante Anstieg der Zahl an Neuinfektionen an SARS-CoV-2 in Österreich durch den harten Lockdown tatsächlich gebremst werden konnte. Demnach ist laut Angaben des Gesundheitsministers der Reproduktionsfaktor von 1,3 auf 0,88 gesunken und die 7-Tages-Inzidenz von 600 auf 220 zurückgegangen. Das sei noch immer zu hoch, so der Minister, angestrebt werde ein Wert unter 100.

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