Corona-Krise: Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote verlängert, Impfplan wird adaptiert

Der harte Lockdown in Österreich wird bis 7. Februar verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern einer entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers zugestimmt. 

Demnach werden die derzeit mit 3. Februar befristeten Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote für weitere vier Tage gelten (4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung). Über die konkrete Vorgangsweise nach dem 7. Februar wird der Hauptausschuss weiter beraten, ein konkreter Verordnungsvorschlag wurde dem Parlament noch nicht übermittelt.

Gesundheitsminister Anschober sprach von einer „zwiespältigen“ Situation. Bei den Infektionszahlen sei man mit täglich rund 1.200 bis 1.500 neuen Fällen schon seit einiger Zeit bei einer „Seitwärtsbewegung“ angekommen, gleichzeitig sei die Arbeitssituation in den Intensivstationen aber weiter angespannt, wie ein Rundruf gezeigt habe. Schließlich müssten nicht nur rund 300 COVID-19-PatientInnen betreut, sondern auch tausende verschobene Operationen nachgeholt werden.

Adaptierter Impfplan

Was die Impfstrategie betrifft, informierte Anschober die Abgeordneten darüber, dass der Ministerrat einen adaptierte Impfplan beschließen soll. Demnach werden im 1. Quartal dieses Jahres rund 2 Millionen Dosen Impfstoff verimpft werden können, was der Impfung von 1 Million Menschen entspricht.

Konkret ist vorgesehen, bis Ende März nicht nur alle über 80-Jährigen entweder mit dem Biontech/Pfizer- oder dem Moderna-Impfstoff zu impfen, sondern auch bereits mit der Gruppe der 65- bis 80-Jährigen zu beginnen. Auch HochrisikopatientInnen und das Gesundheitspersonal der Kategorie 1 sollen einen dieser beiden Impfstoffe bekommen. Parallel dazu würde Gesundheitspersonal der Gruppen 2, 3 und 4 mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft.

Gegen Ende des ersten Quartals soll dann mit der Impfung von Personal in weiteren Bereichen wie Strafvollzug, bei der Polizei, im Bundesheer und in Kindergärten begonnen werden.

Hier geht’s zum Verordnungstext …

Siehe dazu auch: Deutscher Bundestag – Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für die Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei der Verteilung eines Impfstoffs gegen COVID-19

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