Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die gelockerten COVID-19-Regelungen für Weihnachten genehmigt. Für die nächsten Tage bleiben zwar Treffen im privaten Wohnbereich auf nicht mehr als sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich minderjähriger Kinder begrenzt, eine Ausnahme gibt es davon allerdings zu Weihnachten am 24. und 25. Dezember. Am Weihnachts- und Christtag sind demnach Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten erlaubt. Die entsprechende 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ auf den Weg gebracht.
In seiner Erklärung über die aktuelle Corona-Lage in Österreich sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober, dass der rasante Anstieg der Zahl an Neuinfektionen an SARS-CoV-2 in Österreich durch den harten Lockdown tatsächlich gebremst werden konnte. Demnach ist laut Angaben des Gesundheitsministers der Reproduktionsfaktor von 1,3 auf 0,88 gesunken und die 7-Tages-Inzidenz von 600 auf 220 zurückgegangen. Das sei noch immer zu hoch, so der Minister, angestrebt werde ein Wert unter 100.
Eine Katastrophe in den Intensivstationen bzw. eine Triage habe man zudem verhindern können. Die Situation bleibe dort aber nach wie vor angespannt, zumal viele Operationen verschoben werden mussten, die spätestens in ein paar Wochen nachgeholt werden müssen. Als einen weiteren Stressfaktor sieht Anschober dabei die zu erwartende Grippewelle, die üblicherweise Mitte Jänner rund 10 bis 15 Prozent mehr Auslastung in den Intensivstationen bedeutet. Auch deshalb müssten die COVID-19-Regelungen bzw. Ausgangsbeschränkungen aufrecht erhalten bleiben.
Dass die Zahlen der Neuinfektionen in den letzten Tagen stagniert, führt der Gesundheitsminister auf die tagesweise Einspeisung der Ergebnisse der Massentestungen zurück. Die Positivrate mit rund 0,2 Prozent sei außerordentlich gering, so Anschober. Das könne bedeuten, dass die Infektionsausdehnung in Österreich etwas zurückgeht und jene Personen zu den Massentestungen gegangen sind, die ohnehin sehr vorsichtig seien. Jedenfalls konnten 4.200 positive Fälle ohne Symptome aus dem Infektionsgeschehen genommen werden, berichtete der Gesundheitsminister. In Bezug auf Weihnachten habe man versucht, eine lebensnahe Regelung zu treffen, damit Großeltern beispielsweise wieder ihre Enkel sehen können, wie der Minister etwa gegenüber Jörg Leichtfried (SPÖ) erklärte. Die Grundplanung für Silvester ist laut Anschober zudem finalisiert.
Vonseiten der Freiheitlichen drückte Gerhard Kaniak sein Unverständnis für die Verlängerung der Beschränkungen aus, zumal Österreich in der Intensivmedizin „meilenweit“ von einer tatsächlichen Überlastung entfernt sei. Der Abgeordnete erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass flächendeckende Ausgangsregelungen nur vorgesehen werden können, wenn die Überlastung des Gesundheitswesens bevorsteht. Die Vorgehensweise der Bundesregierung ließe sich aus den Zahlen nicht herauslesen, es gebe keinen Anlass für weitere Ausgangssperren oder weitere Eingriffe im privaten Lebensbereich.
FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) ging mit dem Gesundheitsminister erneut hart ins Gericht und warf der Bundesregierung „parteipolitische Propaganda“ vor. „Hören wir endlich auf mit dieser Panikmache“, so Belakowitsch. Die Massentestungen hätten jedenfalls „nichts gebracht“, es sei gut, dass die Kritik von der Bevölkerung immer lauter werde. Die FPÖ-Abgeordnete kritisierte zudem, dass sich „da draußen kein Mensch mehr auskennt“, was etwa darauf zurückzuführen sei, dass sich Verordnungen einander widersprechen würden und in Pressekonferenzen wiederum etwas anderes erzählt werde.
Wenn die Normunterworfenen die Normen nicht mehr verstehen, sei die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich daran halten, sehr niedrig, so auch Gerald Loacker von den NEOS. Es sei völlig klar, dass sich BürgerInnen mit den Verordnungen nicht mehr auskennen. Zudem stellte der Abgeordnete die Frage in den Raum, wie nachvollzogen werden könne, ab wann ein harter und ab wann ein softer Lockdown gewirkt habe. Nachdem die Gastronomie geschlossen und der Handel bis 19.00 Uhr beschränkt bleiben, sehe er außerdem keinen zusätzlichen Nutzen bei den Ausgangssperren, diese würden daher als eher willkürlich gewählte Maßnahme erscheinen.
Dass jeder, der in den letzten drei Monaten positiv gewesen ist, von den Regelungen für Testungen durch die neue Verordnung ausgenommen sei, geht für Loacker in die Richtung eines Immunitätsausweises. Dies könne man befürworten, man müsse sich aber dessen Ausgestaltung überlegen. Für den Immunitätsausweis würde sprechen, dass man Personen, die COVID-19 bereits hinter sich gebracht haben, größere Freiheiten geben könne.
Gegenteiliger Meinung war hier FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch, die durch einen Immunitätsausweis eine Zweiklassen-Gesellschaft befürchtet. Es gebe dann jene, die immun sind und alles dürfen und jene, die es nicht sind. Dies leiste laut Belakowitsch zudem Vorschub für eine indirekte Impfpflicht, die der Gesundheitsminister ihrer Meinung nach auch anstrebt. Jedenfalls dürfe es in Österreich zu keiner Diskriminierung für jene Menschen kommen, die sich nicht impfen lassen wollen.
Ralph Schallmeiner von den Grünen stand hinter den Maßnahmen der Bundesregierung und bemängelte eine fehlende Auseinandersetzung mit den fachlichen Begründungen des Gesundheitsministers. Darin würden etwa auch Simulationswege dargelegt, die deutlich zeigen würden, was passiert, wenn Beschränkungen nicht fortgesetzt werden.
Gelockerte COVID-19-Regelungen für Weihnachten
Im Detail bleiben die Ausgangsregelungen, wonach ein Verlassen des eigenen Wohnbereichs zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr grundsätzlich nicht zulässig ist, durch die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den bisherigen Ausnahmen unverändert aufrecht.
Grundsätzlich bleiben demnach Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich von nicht mehr als sechs Personen erlaubt, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder. Explizit normiert ist nun, dass bei solchen Treffen in Innenräumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Gelockert werden diese Regelungen zu Weihnachten am 24. und 25. Dezember. Am Weihnachts- und Christtag sind daher Zusammenkünfte – ohne Mund-Nasen-Schutz – von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten zulässig.
Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. Ausgenommen davon bleiben etwa Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, Veranstaltungen zu religiösen Zwecken oder etwa Begräbnisse mit maximal 50 Personen.
Aufrecht bleiben auch die Betretungsverbote von Freizeit- und Kultureinrichtungen. Tierparks, Zoos und botanische Gärten sollen allerdings mit Weihnachten ihre Türen wieder öffnen dürfen. Geöffnet bleiben können Museen, Kunsthallen, Bibliotheken, kulturelle Ausstellungshäuser, Büchereien und Archive. Auch der Handel kann weiterhin bis 19.00 offen haben. Voraussetzung für das Betreten sind allerdings das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung der Ein-Meter-Abstandsregel. Verboten bleibt auch die Konsumation von Getränken und Speisen in Einkaufszentren und Markthallen.
Das Homeoffice soll zudem weitestgehend aufrecht bleiben. Eine Ausdehnung des Mund-Nasen-Schutzes gibt es allerdings am Arbeitsplatz vor Ort. Überall dort, wo keine mechanischen Lösungen getroffen werden können oder Menschen in Innenräumen nicht alleine arbeiten, wird es eine Verpflichtung für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geben.
Geht es um die Skisaison, die mit Weihnachten starten können soll, darf in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln wie Gondeln, Kabinen und abdeckbaren Sesseln höchstens nur die Hälfte der üblich pro Beförderungskapazität vorgesehenen Personenzahl befördert werden. Betreiber von Seil- und Zahnradbahnen haben außerdem basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen, wie es in der Verordnung heißt. Diese Präventionskonzepte haben beispielsweise spezifische Hygienevorgaben, Regelungen für die Nutzung sanitärer Einrichtungen und zur Konsumation von Speisen und Getränken, Absperrungen und Bodenmarkierungen zu beinhalten.
Unverändert bleiben die Regelungen für die Gastronomie. Erlaubt bleiben lediglich die Abholung von Speisen und Getränken zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr. Auch das Verbot, im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte abgeholte Speisen und Getränke zu konsumieren, bleibt bestehen. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Geschlossen bleiben Hotels und Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke.
Aufgrund der besonderen Vulnerabilität von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen bleibt für diese Einrichtungen ein grundsätzliches Betretungsverbot normiert. Ausgenommen bleiben Personen, die zur Versorgung der BewohnerInnen und zum Betrieb der Einrichtung erforderlich sind. Ebenso ausgenommen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen. Darüber hinaus sind zwei Besuche für unterstützungsbedürftige BewohnerInnen und zwei Personen zur Begleitung minderjähriger BewohnerInnen in Behindertenheimen zulässig. Ansonsten ist pro Woche eine Besucherin bzw. ein Besucher erlaubt. Anstatt einmal sollen sich MitarbeiterInnen zudem zweimal pro Woche einem Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder einem molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 unterziehen.
Stehen Tests nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, sind vorrangig MitarbeiterInnen mit Bewohnerkontakt zu testen. Ausgeweitet werden COVID-19-Tests auch auf die BesucherInnen und BewohnerInnen.
Die Pflicht zur Testung nach der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung gilt generell nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren.
Die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt mit 17. Dezember in Kraft und gilt bis 26. Dezember. Nächste Woche Dienstag wird der Hauptausschuss erneut zusammenkommen, um etwa die Regelungen für Silvester zu diskutieren. Corona-Ausgangsbeschränkungen wie das Verlassen des privaten Wohnbereichs können jeweils nur für zehn Tage in Kraft sein, danach ist erneut Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen.
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