
Bei Sicherheitskontrollen wurden im Vorjahr 214.786 Gegenstände vorübergehend beschlagnahmt.
Im Vorjahr sind bei den Sicherheitskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden insgesamt 214.786 gefährliche Gegenstände vorübergehend beschlagnahmt worden. Darunter befanden sich 509 Schusswaffen, 52.496 Hieb- und Stichwaffen und 161.781 „sonstige gefährliche Gegenstände“, wie das Justizministerium am Dienstag in einer Presseaussendung bekannt gab.
Dass zur letzteren Gruppe zweifellos die vom Justizministerium explizit erwähnten Pfeffersprays, Nagelfeilen und Schraubenzieher zählen, ist unbestritten. Zumindest im Wiener Straflandesgericht und in mehreren Wiener Bezirksgerichten müssen beim Betreten aber auch Gegenstände abgegeben werden, bei denen es fraglich erscheint, ob diese tatsächlich eine Gefahrenquelle darstellen.
Immer mehr Schusswaffen




Bei Prozessen wird verstärkt Polizeischutz angefordert, im Internet kursieren Verleumdungen.
Der Schutz von Justizangehörigen vor Diffamierungen, Drohungen und Beschimpfungen in der virtuellen und realen Welt war nicht nur ein Thema der diesjährigen RichterInnenwoche, sondern beschäftigt uns bereits seit mehreren Jahren.