Sicherheitspolizeigesetzes: Körperkameras bei Einsätzen mit „Befehls- und Zwangsgewalt“

Bild: SN/APA (epa)/Boris Roessler
Bild: SN/APA (epa)/Boris Roessler

Die Polizei will 25 Körperkameras anschaffen, die nur bei Einsätzen mit „Befehls- und Zwangsgewalt“ getestet werden sollen. Die Testphase soll bis Ende 2019 laufen. Eine entsprechende Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes hat der Innenausschuss des Nationalrats am Dienstag auf den Weg gebracht.

Mit so genannten „body worn cams“ will das Innenministerium Polizeieinsätze besser dokumentieren und damit nicht nur die Verfolgung von StraftäterInnen erleichtern, sondern auch strafbaren Handlungen vorbeugen und die Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen kontrollieren, wie in den Erläuterungen vermerkt wird.

Die Erlaubnis zum Einsatz der Kameras ist vorerst bis Ende 2019 befristet, in einem ersten Schritt sollen 25 Körperkameras zu Erprobungszwecken angeschafft werden. Darüber hinaus soll es den Sicherheitsbehörden künftig ausdrücklich gestattet sein, auch kleinere Splittergruppen rund um Demonstrationen zu filmen und vorhandenes Videomaterial auch zur Verfolgung bestimmter Verwaltungsübertretungen zu verwenden. Damit hofft man etwa Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz bei Sportgroßveranstaltungen leichter ahnden zu können.

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