Asylverfahren: Landesverwaltungsgerichte sollen Rechtmäßigkeit der Einreise prüfen

Schwerpunkt Migration
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Sollte der derzeit kolportierte Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes so beschlossen werden, erhalten die Landesverwaltungsgerichte neue umfangreiche Zuständigkeiten.

Nach der vorgeschlagenen Neufassung des § 41 Abs. 2 Asylgesetz wird dem Asylverfahren ein Beschwerdeverfahren vor den Landesverwaltungsgerichten quasi „vorgeschaltet“.

In der Novelle zum Asylgesetz wird dazu vorgesehen, dass Personen gegen eine Hinderung an der Einreise, Zurückweisung an der Grenze oder Zurückschiebung Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht erheben können.

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Europäische Union will Asylverfahren an sich ziehen

Schwerpunkt Migration
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Asylverfahren könnten bald nicht mehr auf nationaler Ebene stattfinden, wie aus einem unveröffentlichten Papier der EU-Kommission hervorgeht.

Eine EU-Agentur soll dafür Ableger in jedem Land bekommen.

Der Plan sehe vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, die in jedem Mitgliedstaat künftig einen Ableger haben und auch Einsprüche gegen die jeweiligen Bescheide bearbeiten solle.

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Asylrecht: Die Not mit dem Notstand

Österreich will unter Berufung auf eine Notstandsklausel im EU-Recht ein restriktives Asylrecht einführen. In Schnellverfahren soll an der Grenze geregelt werden, ob jemand aus menschenrechtlichen Gründen (weil seine Familie schon da ist) noch ins Land darf. Oder ob der Asylwerber in einem der auch als sicher eingestuften Nachbarländer Österreichs bleiben muss. Ob tatsächlich ein Notstand …

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Zuständigkeiten von Landesverwaltungsgerichten in Asylverfahren ?

Die Regierung will die Zulassung von Flüchtlingen zum Asylverfahren in Österreich ab Mitte Mai deutlich einschränken. Grundlage dafür soll eine Verschärfung des Asylrechts sein. Künftig soll in einem Schnellverfahren direkt an der Grenze (in sog. „Registierzentren“) abgeklärt werden, ob die „Kriterien zum Asylverfahren“ vorliegen. Die Flüchtlinge sollen gegen ihre Zurückweisung in ein Nachbarland zwar beim …

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Asylverfahren: Derzeit 60.000 Anträge offen

In Österreich dauert zur Zeit das Asylverfahren vor der Asylbehörde im Durchschnitt sechs Monate. Eine Zeitspanne, die man künftig nur noch selten bis gar nicht aufrecht erhalten werde können, sagte Wolfgang Taucher, Chef des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asylwesen (BFA) am Mittwoch im Ö1-„Morgenjournal“. Er rechne damit, dass „auch im ersten Halbjahr 2016 die Verfahrensdauer …

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Schutzbedürftige: EuGH erachtet verpflichtenden Wohnsitz für zulässig

Es ist ein Urteil, dessen Vorgeschichte bis in die 1990er-Jahre zurückreicht, das aber hochaktuell ist: Der Europäische Gerichtshof hat am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Union schutzbedürftige EU-Ausländer, die soziale Leistungen in Anspruch nehmen, zu einem fixen Wohnort verpflichten dürfen. Den Fall (Rechtssachen C-443/14 und C-444/14) ins Rollen gebracht hatten zwei Syrer, denen …

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Tagung: „Das Asylrecht als Experimentierfeld“

uni_logo-b52bc1dc617b2e562245c656857f1a0eDas Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien veranstaltet am 17. und 18. März 2016 eine Tagung zu den aktuellen Änderungen in der österreichischen Asylgesetzgebung.

Es soll untersucht werden, ob die Regelungen, die zur Bewältigung des Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen getroffen wurden, ihre Ziele erreichen und ob sie sich als Abweichung von allgemeinen Standards durchwegs rechtfertigen lassen.

17. – 18. März 2016

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Keine „Verhaltensbeschwerde“ gegen unbefriedigende Grundversorgung von Flüchtlingen

Ferry-Dusika-Stadion © wien.orf.at
Ferry-Dusika-Stadion
© wien.orf.at

Für zwei Flüchtlinge wurden ohne gesetzliche Grundlage, unmittelbar aufgrund einer Verfassungsbestimmung (Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG), sogenannte „Verhaltensbeschwerden“ gegen die Gemeinde Wien eingebracht, die das Verwaltungsgericht als unzulässig zurückwies.

Nach dem Beschwerdevorbringen sei die Unterbringung der Flüchtlinge im Ferry-Dusika-Stadion unzureichend. Es fehle ihnen an Privatsphäre, sie hätten keine Möglichkeit zu Ruhe und Erholung. Weil sie sich vor anderen nicht nackt zeigen wollen, mangle es ihnen auch an Körperhygiene. Dadurch sei ihnen die Grundversorgung verweigert oder faktisch entzogen bzw. eingeschränkt worden.

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Asylverfahren in Deutschland: Zusätzliche Verwaltungsrichter erforderlich

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert
Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert

In seiner Ansprache aus Anlass des Jahrespressegesprächs des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig äußerte sich dessen Präsident Prof. Dr. Klaus Rennert zur aktuellen Asylgesetzgebung aus der Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zusätzliche Verwaltungsrichter erforderlich, aber keine „Richter auf Zeit“

Der Zustrom an Asylsuchenden und Flüchtlingen erfordert nicht nur zahlreiches zusätzliches Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern auch bei den Verwaltungsgerichten. Präsident Rennert begrüßte, dass die meisten Länder auf diesen zusätzlichen Bedarf mit Neueinstellungen reagierten; dadurch werde der jahrelange Personalabbau in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gestoppt und die überfällige Verjüngung der Richterschaft eingeleitet. Rennert kritisierte freilich, dass einzelne Länder stattdessen Beamte für einige Jahre zu „Richtern auf Zeit“ machten. Das Richteramt müsse um der richterlichen Unabhängigkeit willen auf Lebenszeit verliehen werden; hiervon dürfe nur in seltenen und eng umgrenzten Ausnahmefällen – etwa zu Ausbildungszwecken – und jedenfalls nicht nach dem Satz „Not kennt kein Gebot“ abgewichen werden.

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EuGH-Präsident Koen Lenaerts: Mehr Solidarität in der EU, keine Kürzung von Sozialleistungen für Asylberechtigte

"Man kann nicht sagen, die Flüchtlinge seien das Problem eines Staates", sagt der Präsident des EU-Gerichtshofs, Koen Lenaerts.
„Man kann nicht sagen, die Flüchtlinge seien das Problem eines Staates“, sagt der Präsident des EU-Gerichtshofs, Koen Lenaerts. / Bild: Die Presse

„Bei Asyl gibt es einfach keine Obergrenzen“

EuGH-Präsident Koen Lenaerts fordert im Interview mit der Tageszeitung Die Presse mehr Solidarität in der EU. Sozialleistungen für Asylberechtigte dürfe man nicht kürzen.

 

Die Presse: Die Reisefreiheit innerhalb der Union und insbesondere im Schengen-Raum gilt als eine große Errungenschaft Europas. Sehen Sie diese gefährdet?

Koen Lenaerts: Ich hoffe, dass sie nicht gefährdet ist. Sie ist die größte Errungenschaft für den Bürger, um den Mehrwert der EU zu entdecken. Es ist ganz wichtig, dass wir Binnengrenzen innerhalb des großen Raums der EU ganz locker und einfach überqueren können, ohne dabei behindert zu werden.

Der Flüchtlingsansturm an den Außengrenzen stellt Europa vor ganz neue Herausforderungen. Reichen die rechtlichen Instrumentarien der EU aus, um damit fertigzuwerden?

Wenn man keine Binnengrenzen mehr hat, werden die Außengrenzen zu Außengrenzen für alle. Europa muss deshalb kräftiger ausgerüstet werden, um die Außengrenzen zu überwachen, um Flüchtlinge zu registrieren, um Hotspots einzurichten, und um den Menschen, die einwandern wollen, schon dort zu begegnen.

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