Zuständigkeiten von Landesverwaltungsgerichten in Asylverfahren ?

Schwerpunkt Migration
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Die Regierung will die Zulassung von Flüchtlingen zum Asylverfahren in Österreich ab Mitte Mai deutlich einschränken.

Grundlage dafür soll eine Verschärfung des Asylrechts sein.

Künftig soll in einem Schnellverfahren direkt an der Grenze (in sog. „Registierzentren“) abgeklärt werden, ob die „Kriterien zum Asylverfahren“ vorliegen. Die Flüchtlinge sollen gegen ihre Zurückweisung in ein Nachbarland zwar beim zuständigen Landesverwaltungsgericht Beschwerde erheben können, aufschiebende Wirkung soll dieses Rechtsmittel aber nicht haben.

orf-atHier den Beitrag im orf.at lesen…
Siehe auch:

StandardIn Zahlen festgelegte Flüchtlingsobergrenze nicht erlaubt

 

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