Es ist ein Urteil, dessen Vorgeschichte bis in die 1990er-Jahre zurückreicht, das aber hochaktuell ist: Der Europäische Gerichtshof hat am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Union schutzbedürftige EU-Ausländer, die soziale Leistungen in Anspruch nehmen, zu einem fixen Wohnort verpflichten dürfen.
Den Fall (Rechtssachen C-443/14 und C-444/14) ins Rollen gebracht hatten zwei Syrer, denen Deutschland 1998 bzw. 2001 subsidiären Schutzstatus gewährt hatte – die beiden wurden als Personen eingestuft, die keine Flüchtlinge sind, aber trotzdem internationalen Schutz benötigen. In Folge klagten die Neuankömmlinge gegen den von den Behörden auferlegten Wohnsitz. Die Causa landete schlussendlich vor dem deutschen Bundesverwaltungsgericht, das den EuGH einschaltete.
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