Österreich will unter Berufung auf eine Notstandsklausel im EU-Recht ein restriktives Asylrecht einführen.
In Schnellverfahren soll an der Grenze geregelt werden, ob jemand aus menschenrechtlichen Gründen (weil seine Familie schon da ist) noch ins Land darf. Oder ob der Asylwerber in einem der auch als sicher eingestuften Nachbarländer Österreichs bleiben muss.
Ob tatsächlich ein Notstand herrscht, der diese Maßnahmen rechtfertigt, ist jedoch juristisch umstritten.
Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen…
Siehe dazu auch: Asylwerber sofort zurückschicken unmöglich