Abschiebung straffälliger Asylwerber – Lücke im Fremdenrecht ?

Schwerpunkt Migration

Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien, nimmt in einem Beitrag in der „Presse“ Stellung zur aktuellen Diskussion über die Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber.

„Staat muss öffentliche Sicherheit schützen“

Wenn konkrete Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gefährdet sind, Asylanträge nicht rasch genug bewältigt werden können oder Flüchtlinge während des Verfahrens abtauchen, seien das Probleme, die ernst zu nehmen sind, so Tretter. Die aber den Staat nicht zum Zuschauen zwingen: „Die EMRK erlaubt es, auf Entwicklungen und Ereignisse zu reagieren, die öffentliche Interessen gefährden sowie Rechte und  Freiheiten von Menschen beeinträchtigen“, sagt Tretter. „Denn der Staat hat eine grundrechtliche Gewährleistungspflicht der gesamten Bevölkerung gegenüber; so muss er dafür sorgen, dass sie sich möglichst sicher im öffentlichen Raum bewegen kann, und darf dabei auch die Rechte und Freiheiten anderer beschränken.“

Tretter erläutert das anhand von Fällen, in denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschränkungen der Freizügigkeit von Strafverdächtigen geprüft hat. Dabei ging es durchwegs um Inländer der jeweils geprüften Staaten – Asylwerber, dürfen laut Genfer Flüchtlingskonvention aber nicht schlechter behandelt werden als Inländer.

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Wenn der Klimawandel zur Fluchtursache wird

Laut einer aktuellen Studie besteht für die Jahre 2011 bis 2015 eine statistisch signifikante Beziehung zwischen Klimaereignissen, Konflikten und Flucht. 

Ein Forscherteam rund um den Volkswirt Jesús Crespo Cuaresma analysierte dazu Asylanträge aus 157 Ländern und verglich diese mit Klimabedingungen und Kriegstoten in den jeweiligen Herkunftsländern. „Die Studie macht deutlich, dass die wachsende Zahl an Dürreperioden und Wasserknappheit Konflikte und Krisen verstärken“, sagt Crespo Cuaresma.

Vor allem für die Zeit zwischen 2011 und 2015 würde es eine statistisch signifikante Beziehung zwischen Klimaereignissen, Konflikten und Flucht geben, sagt der Wissenschaftler. Das würde natürlich nicht ausschließen, dass es auch vor dieser Periode einen Zusammenhang zwischen den Phänomenen gab, dieser war jedoch „nicht systematisch“.

Syrienkrieg ging Dürreperiode voraus

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Doppelstaatsbürger: Überprüfung fragwürdig?

© APA (Symbolbild)

Rund um die Prüfverfahren gegen angebliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger wird immer mehr Kritik am Vorgehen der Behörden und Gerichte laut. „Da stellt es einem die Haare auf“, wird Verfassungsrechtler Funk zu den Prüfverfahren im „Standard“ zitiert.

Auch im Rechtspanorama der „Presse“ wird diese Woche in einem Gastbeitrag der Frage nachgegangen, ob die behördliche Kontrolle türkischstämmiger Staatsbürger aufgrund einer undatierten Liste unbekannten Ursprungs mit rechtsstaatlichen Standards vereinbar ist.

Kernpunkt der Kritik ist die Frage, welchen „Beweiswert“ der von der FPÖ vorgelegte Datensatz hat. Das Bundeskriminalamt, das mit einer forensischen Prüfung beauftragt worden war, kam im Juni 2017 zum Schluss, dass „nicht festgestellt werden“ könne, „wie alt die Daten sind, in welcher Abfolge und wo diese entstanden sind“, da der Originaldatenträger für eine forensisch korrekte Untersuchung nicht zur Verfügung gestanden war.

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Mindestsicherung: EuGH kippt Kürzungen für Asylberechtigte in Oberösterreich

Im Sommer 2016 hatte der oberösterreichische Landtag die Kürzung der Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte beschlossen.

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hatte diese Regelung für zulässig erachtet und argumentiert, das Unionsrecht stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die „hinsichtlich der Modalitäten der Leistungsgewährung“ zwischen dauerhaft und vorerst vorübergehend aufenthaltsberechtigten Asylberechtigten sowie subsidiär Schutzberechtigten differenziert.

Vorabentscheidungsverfahren des LVwG Oberösterreich

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte Bedenken, ob die Kürzung der Mindestsicherung unionsrechtskonform ist und den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung der sog. Statusrichtline angerufen. (siehe dazu: Mindestsicherung für Asylberechtigte: LVwG Oberösterreich legt Verfahren EuGH vor)

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Türkische Doppelstaatsbürger: VwGH zum Beweiswert des türkischen Personenstandregisters

In der dem Revisionsverfahren zugrunde liegenden Rechtssache hatte die Wiener Landesregierung festgestellt, dass die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft durch den (Wieder)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Jahr 1987 verloren hätten. Die Behörde stützte ihre Entscheidung über den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf den ihr vorliegenden Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister, in dem eine Doppelstaatsbürgerschaft vermerkt war.

Das Verwaltungsgericht Wien gab den dagegen erhoben Beschwerden statt und hob die angefochtenen Bescheide auf. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes hätten die Mitbeteiligten die türkische Staatsangehörigkeit nicht im Jahre 1987 wiedererworben. Dagegen erhob die Wiener Landesregierung Amtsrevision.

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Asylverfahren in Deutschland: Fehlerhafte Behörden, überlastete Verwaltungsgerichte

Interview mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, über mangelhafte Asylbescheide, irreführende Statistiken und überlastete Gerichte

Die deutschen Verwaltungsgerichte schieben derzeit einen Berg von 300.000 bis 400.000 Asylverfahren vor sich her. Mit der gegebenen Anzahl von Richtern können etwa 250.000 Fälle im Jahr abgeschlossen werden. Das heißt: Auch wenn ab sofort keine Klage mehr einginge, wären die Gerichte noch zwei Jahre voll ausgelastet. Zwar kann damit gerechnet werden, dass die Zahl neuer Klagen gegen Asylverfahren in den kommenden Jahren wieder rückläufig sein wird, weil auch die Zahl der ankommenden Flüchtlinge zurückgegangen ist.

Darüber hinaus ist aber damit zu rechnen, dass abgelehnte Asylbewerber versuchen, wenigstens eine Duldung zu bekommen oder einen Asylfolgeantrag stellen. Gelingt das ebenfalls nicht, kann das zu erneuten Klagen führen. Eine Lösung ist also noch nicht in Sicht, es wird nur nicht mehr schlimmer.

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Fremdenrechts-Novelle: Bundesverwaltungsgericht droht weitere Mehrbelastung

Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.

Das Innenministerium selbst rechne (laut Vorblatt) mit zwischen 5.000 und 15.000 oder noch mehr zusätzlichen Verfahren. Für das Bundesverwaltungsgericht würde das – niedrig geschätzt – zehn Prozent mehr neu anhängige Fälle bedeuten. Damit würde der „Rucksack“ vergrößert, warnt Präsident Harald Perl. Schon jetzt übersteigen die anhängigen Verfahren die Abschlüsse bei weitem: Aktuell verzeichne das BVwG (durch den Rückstandsabbau des Bundesamts für Asylwesen) 38.000 offene Verfahren, für heuer seien weitere 40.000 bis 42.000 zu erwarten – weit mehr als die 29.200 Verfahren, die das BVwG 2017 abschließen konnte.

Finanzierung nicht vorgesehen

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EU-Staaten: Mehr als eine halbe Million positive Asylbescheide im Jahr 2017

Laut den aktuellen Zahlen der EU-Statistikbehörde Eurostat wurde im Jahr 2017 in allen EU-Staaten zusammen insgesamt 538.000 Personen ein positiver Asylbescheid ausgestellt. Das sind fast 25 % weniger als noch im Jahr 2016.

Deutschland erteilt 60 % aller positiven Asylbescheide in der EU

Dabei fällt auf, dass allein ein Staat für mehr als 60 % der positiven Entscheide verantwortlich ist: Deutschland, das rund 325.400 Menschen Schutz gewährte. Frankreich wird in absoluten Zahlen auf Platz zwei gereiht und stellte im Vorjahr 40.600 Asylbescheide aus. Rechnet man die positiven Entscheidungen auf die Bevölkerungszahl hoch, liegt Österreich mit 3.865 aufgenommenen Personen pro einer Million Menschen auf dem zweiten Platz.

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Asylverfahren: Bundesverwaltungsgericht revidiert 42 Prozent der Negativ-Bescheide

© APA/dpa/Uli Deck

Die Verwaltungsgerichte in Deutschland kassierten im Jahr 2017 fast die Hälfte der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)  abgelehnten Asylbescheide.

Konkret gingen  44 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge aus.

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ ist die Situation in Österreich nahezu ident:  Vom österreichischen Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wurden 42 Prozent der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben.  Das ergibt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.

Von 11.550 Asyl-Bescheiden des BFA, die angefochten wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz 4900 aufgehoben oder abgeändert. Bei 4000 so genannten „Dublin-Verfahren“, also in Fällen, wo sich Österreich für nicht zuständig erklärt hat, entschied das BVwG 900 Mal anders. Bei 600 Beschwerden gegen Maßnahmen wie Schubhaft hat die zweite Instanz 200 Mal eingegriffen.

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FRONTEX: EU-Staaten haben Probleme bei Rückführungen

Schwerpunkt Migration

151.398 abgelehnte Asylwerber wurden voriges Jahr aus der Union abgeschoben – um 16 Prozent weniger als 2016 und so wenige wie zuletzt 2012, warnt die Grenzschutzagentur Frontex in ihrer neuen Risikoanalyse.

Statt immer mehr rechtskräftig abgelehnte Asylwerber in ihre Herkunftsländer zu schicken, gelingen den Unionsmitgliedern von Jahr zu Jahr immer weniger Rückführungen. 151.398 Abschiebungen gab es im vorigen Jahr. Das waren um 16 Prozent weniger als 2016 und der niedrigste Wert seit fünf Jahren, heißt es in der Risikoanalyse der EU-Grenzschutzagentur Frontex.

Fehlende Ressourcen, mangelnde Zusammenarbeit  

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