Vertriebenen-Verordnung regelt Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine
Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS genehmigte der Hauptausschuss die sogenannte Vertriebenen-Verordnung (166/HA). Sie gewährt Personen, die ab dem 24. Februar 2022 aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, ein Aufenthaltsrecht in Österreich. Dazu zählen ukrainische StaatsbürgerInnen und Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24. Februar einen Schutzstatus in der Ukraine hatten. Auch Familienangehörige, also EhepartnerInnen, minderjährige Kinder und sonstige enge Verwandte, sind vom Aufenthaltsrecht umfasst. Ukrainische Staatsangehörige, die bereits vor dem 24. Februar in Österreich waren und wegen des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, haben ebenfalls ein Aufenthaltsrecht – auch, wenn ihr Titel eigentlich nicht verlängert wurde oder ihr Visum abgelaufen ist.
Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt bis 3. März 2023 und verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, längstens jedoch ein Jahr. Betroffenen Personen wird ein Ausweis von Amts wegen ausgestellt.
Es wäre möglich, schneller Corona-Impfstoffe zu produzieren, wenn die Entwicklerfirmen ihr Wissen teilen würden.
Der EuGH hat entschieden, dass die Verwahrung von Asylbewerbern, die Gegenstand einer Rückkehrentscheidung sind, in der Transitzone Röszke an der serbisch-ungarischen Grenze als „Haft“ einzustufen ist.
Nach einem Bericht der Tageszeitung „Presse“ hat sich der österreichische Verwaltungsgerichtshof – wenn auch mit einiger Verzögerung – der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Entziehung der Staatsbürgerschaft angeschlossen.
In den Verfahren und Diskussionen über verbotene Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich blieb ein Aspekt nur wenig beachtet: Jeder Bürger eines EU-Mitgliedsstaates hat gleichzeitig auch den Status eines Unionsbürgers (
Wie die Sicherungshaft in der Praxis funktionieren soll, da sind noch viele Fragen offen.